Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgibt und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für das Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Dezember 2012).
Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgibt und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für das Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Dezember 2012).