Das Verfassen eines Testaments ist von großer Bedeutung, doch viele schieben die Regelung ihres letzten Willens auf die lange Bank. Dabei ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Vermögen aus erb- und steuerrechtlicher Sicht unerlässlich.
Das Verfassen eines Testaments ist von großer Bedeutung, doch viele schieben die Regelung ihres letzten Willens auf die lange Bank. Dabei ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Vermögen aus erb- und steuerrechtlicher Sicht unerlässlich.
Es ist wichtig, die persönliche Lebenssituation zum Zeitpunkt der Testamentserstellung zu berücksichtigen. Ob berufstätig, selbstständig oder in einer festen Partnerschaft – jede Situation erfordert eine individuelle Betrachtung.
Ist der künftige Erblasser berufstätig? Wenn ja, angestellt oder selbstständig/freiberuflich? Während bei Angestellten in der Regel erbrechtlich zu beachten ist, sind Selbstständigen und Freiberuflern sehr viele Punkte zu beachten.
Hier ist es wichtig zu überlegen, wie es weitergeht, wenn der Betriebsinhaber plötzlich verstirbt oder auf lange Zeit, vielleicht dauerhaft ausfällt. Gerade bei Einzelunternehmen oder Freiberuflern ruht oft alles auf einer Person, die, wenn nichts geregelt ist, nur schwer zu ersetzen ist.
Wie ist die familiäre Lebenssituation? Ist der künftige Erblasser Single, verheiratet oder in einer festen Partnerschaft? Gibt es Kinder aus dieser oder früheren Beziehungen? Leben die Eltern noch?
Gerade bei minderjährigen Kindern ist es zwar rechtlich möglich, diese als Erben einzusetzen. In der Praxis kann das aber dann zu einem erheblichen Aufwand führen, gerade wenn es sich um größere Vermögen handelt. Dann ist oft das Vormundschaftsgericht mit einzubeziehen, sofern nichts geregelt ist.
Aber auch volljährige Kinder sollten bereits im Vorfeld so eingebunden sein, dass sie auch bei einem unerwarteten Todesfall wissen, was auf sie zukommt.
Alle Überlegungen, die im Vorfeld eines Testaments anzustellen sind, sollten immer von zwei Situationen ausgehen:
Was passiert, wenn ich von heute auf morgen dauerhaft oder zumindest über einen langen Zeitraum komplett handlungsunfähig bin? Und: Was passiert, wenn ich (unerwartet) versterbe?
Diese Punkte sind die Eckpfeiler jeder rechtlichen Testamentsberatung. Diese ist in jedem Fall unbedingt anzuraten. Das Erbrecht ist eine so komplexe und schwierige Materie, dass es ohne eine gute Beratung kaum gelingt, das rechtlich so umzusetzen, was wirklich gewollt ist.
Es ist auch nicht sinnvoll, hierzu auf Google & Co. zurückzugreifen oder gar ein fremdes Testament einfach abzuschreiben, denn beides bringt keine individuelle Lösung.
Letzten Endes muss auch beachtet werden, dass sich nichts so schnell und dauerhaft ändert wie das Leben. Ein Plan, wann und wie ein Testament angepasst werden muss, ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten Beratung.
Die erbrechtliche Seite ist untrennbar mit der steuerlichen verbunden. Nur wenn beides Hand in Hand geht, lassen sich gute steuerliche Strategien finden und nötige Steuern vermeiden.
Neben der erwähnten persönlichen Situation ist bei der es für die steuerliche Beurteilung wichtig, eine „Inventur“ des Vermögens aufzustellen.
Gerade im steuerlichen Bereich ist eine langfristige Planung wichtig, um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können.
Wer sich die Zeit nimmt und die erwähnten Punkte für sich durchgeht (und schriftlich zusammenfasst), hat die optimale Grundlage für eine Beratung. Oft hilft das auch, um sich selbst darüber klar zu werden, wohin der Weg gehen soll.
Sie interessieren sich für weitere Informationen rund um den letzten Willen oder möchten erfahren, wie Sie Ihre Erbschaft optimal regeln können? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!
Ratzke Hill PartGmbB
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