Steuerhinterziehung entdeckt: Pflicht zur Anzeige?

Personen, die eine Steuerhinterziehung entdeckt haben, stellen sich häufig die Frage, wie sie mit diesem Wissen umgehen sollen. Müssen sie diese Steuerhinterziehung beim Finanzamt anzeigen? Mit anderen Worten: Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, Anzeige zu erstatten, wenn eine Person von der Steuerhinterziehung einer anderen Person Kenntnis erlangt? Für den Betroffenen besteht oftmals ein Gewissenskonflikt, weil er einen Bekannten nur ungern beim Finanzamt anschwärzen möchte.

Personen, die eine Steuerhinterziehung entdeckt haben, stellen sich häufig die Frage, wie sie mit diesem Wissen umgehen sollen. Müssen sie diese Steuerhinterziehung beim Finanzamt anzeigen? Mit anderen Worten: Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, Anzeige zu erstatten, wenn eine Person von der Steuerhinterziehung einer anderen Person Kenntnis erlangt? Für den Betroffenen besteht oftmals ein Gewissenskonflikt, weil er einen Bekannten nur ungern beim Finanzamt anschwärzen möchte.

Keine gesetzliche Pflicht, Anzeige zu erstatten

In Deutschland besteht für Privatpersonen keine gesetzliche Verpflichtung, Straftaten anzuzeigen. Dies betrifft auch die Steuerhinterziehung. Demnach muss eine Person, die eine Steuerhinterziehung entdeckt hat, wegen dieser Straftat keine Anzeige erstatten. Eine Anzeigepflicht gibt es gemäß § 138 StGB nur bei geplanten Straftaten, bei denen die Ausführung und der Erfolg noch abwendbar ist. Unabhängig davon sehen es manche Personen als ihre persönliche Pflicht an, eine Steuerhinterziehung zu melden. Sie fühlen sich verpflichtet, im Sinne des Gemeinwohls Anzeige zu erstatten und weiteren Schaden abzuwenden.

Oftmals kennt die anzeigende Person den Steuerhinterzieher persönlich und möchte daher unerkannt bleiben. In diesem Fall kann der Betroffene eine anonyme Anzeige erstatten. Diese Vorgehensweise bietet auch Schutz vor möglichen Racheaktionen, die von einem Steuerhinterzieher ausgehen, der dem Informanten nicht persönlich bekannt ist.

Vorsicht: Keine Anzeige ohne stichhaltigen Verdacht

Ob tatsächlich eine Steuerhinterziehung vorliegt, ist für Laien nicht immer ersichtlich. Personen, die beim Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstatten, lösen damit ein Aufklärungsprozedere aus, das für den Betroffenen schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung trifft die gesetzliche Verpflichtung, jede Anzeige zu verfolgen, die genügend Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung nach dem Steuerrecht liefert. Eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sollte daher auf stichhaltigen Beweisen beruhen. Wenn eine Person wissentlich einen falschen Verdacht ausspricht, macht sie sich selbst wegen Verleumdung strafbar. Im Umgang mit einer angeblichen Steuerhinterziehung ist daher Vorsicht angebracht.

Pflicht zur Richtigstellung unrichtiger Steuererklärungen

Wie bereits erwähnt, besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Steuerhinterziehung anzuzeigen. Anders kann sich die Situation darstellen, wenn beispielsweise ein Geschäftsführer einer GmbH von einer Steuerhinterziehung erfährt, die sein Vorgänger begangen hat. Der Gesetzgeber normiert in § 153 Absatz 1 AO die Pflicht, unrichtige und unvollständige Steuererklärungen, die zu einer Steuerverkürzung geführt haben oder führen, richtigzustellen. Diese Pflicht zur Richtigstellung und Anzeige gilt auch für gesetzliche Vertreter juristischer Personen. Demnach kann sich der Geschäftsführer einer GmbH selbst strafbar machen, wenn er die von seinem Vorgänger beim Finanzamt eingereichten falschen Gehaltsabrechnungen nicht berichtigt.


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