Alice Schwarzer, Uli Hoeneß, Boris Becker haben es vorgemacht – einige hunderttausend Euro hinterzogene Steuern ziehen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich. Doch wer sich jetzt in Sicherheit wiegt, weil die eigene Steuerhinterziehung in einem kleineren Rahmen abläuft, der irrt: Steuersünder sind bereits ab dem ersten Euro schuldig, denn hierfür gibt es keine Bagatellgrenze. Auch kleine Vergehen sind keine Kavaliersdelikte – viele Steuerpflichtige hinterziehen sogar Steuern, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Die Kreativität von steuerpflichtigen Unternehmern und Privatpersonen kennt keine Grenzen, wenn es darum geht, ein paar Euro am Fiskus „vorbeizuschleusen“. Typische Delikte, die häufig individuell nicht als Steuerhinterziehung empfunden werden, sind beispielsweise:
Bei einer Steuerhinterziehung gibt es keine Bagatellgrenze – im Prinzip sind selbst kleinste Vergehen bereits strafrechtlich relevant. Dennoch gelten für geringe hinterzogene Beträge erleichterte Bedingungen. Bis zu einem hinterzogenen Betrag von 1.000 Euro kann ein eingeleitetes Strafverfahren gegen Auflage eingestellt werden. Bei Beträgen von bis zu 50.000 Euro muss hingegen bereits mit einer Geldstrafe gerechnet werden, deren Höhe von der Schwere der Steuerhinterziehung und den Begleitumständen abhängt.
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