Steuerhinterziehung im Kleinen: Heute schon Steuern hinterzogen?

Alice Schwarzer, Uli Hoeneß, Boris Becker haben es vorgemacht – einige hunderttausend Euro hinterzogene Steuern ziehen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich. Doch wer sich jetzt in Sicherheit wiegt, weil die eigene Steuerhinterziehung in einem kleineren Rahmen abläuft, der irrt: Steuersünder sind bereits ab dem ersten Euro schuldig, denn hierfür gibt es keine Bagatellgrenze. Auch kleine Vergehen sind keine Kavaliersdelikte – viele Steuerpflichtige hinterziehen sogar Steuern, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Steuerhinterziehung: So einfach funktioniert das im Alltag

Die Kreativität von steuerpflichtigen Unternehmern und Privatpersonen kennt keine Grenzen, wenn es darum geht, ein paar Euro am Fiskus „vorbeizuschleusen“. Typische Delikte, die häufig individuell nicht als Steuerhinterziehung empfunden werden, sind beispielsweise:

  • Büromaterial: Der private Bürobedarf oder der Schulbedarf der Kinder wird als Betriebsausgabe angesetzt, um den Gewinn zu mindern und die Umsatzsteuer zurückzuerhalten.
  • Schwarzgeschäfte: Ein Handwerker führt eine Reparatur ohne Rechnung durch und kassiert den geschuldeten Betrag einfach schwarz in bar. So spart er sich die Einkommensteuer und der Kunde die Mehrwertsteuer.
  • Bewirtungsbelege: Unternehmer reichen gerne private Restaurantrechnungen als Geschäftsessen ein, um ihre Betriebsausgaben zu erhöhen.
  • Onlinehändler: Ein Onlinehändler verkauft Waren, ohne dies in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben oder Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Dadurch hinterzieht er gleich in mehrerer Hinsicht Steuern.
  • Ehegatten: Der Ehemann stellt seine Frau als Bürokraft ein und zahlt ihr einen Lohn aus. Die Ehefrau arbeitet aber gar nicht im Betrieb, es handelt sich um ein reines „Steuersparmodell“.
  • Urlaub: Der Urlaub mit der Jahresfamilie wird als Geschäftsreise deklariert. Dazu wird ein Hotelangestellter dazu überredet, die Rechnung so auszustellen, dass kein Verdacht auftritt.
  • Fahrtenbuch: Der Unternehmer versteuert den Firmenwagen anhand der Fahrtenbuchmethode. Um die Steuerbelastung zu senken, deklariert er private Fahrten als Geschäftsfahrten und fälscht Einträge.
  • Kleine Jobs: Die Reinigungskraft wird ohne Anmeldung beschäftigt, denn so sparen sich beide Seiten Sozialabgaben und Steuern.
  • Fortbildungskosten: Ein Arbeitnehmer macht Werbungskosten in Form einer Weiterbildung geltend, deren Kosten der Arbeitgeber übernommen hat oder auch Fahrtkosten zu einer Lerngemeinschaft, die überhaupt nicht besteht.
  • Zinserträge: Ein findiger Anleger verschweigt sein Kapital auf ausländischen Bankkonten sowie die daraus entstandenen Zinserträge, um sich die Kapitalertragssteuer zu sparen.

Kleine Steuerhinterziehung, große Wirkung: Mögliche Strafen

Bei einer Steuerhinterziehung gibt es keine Bagatellgrenze – im Prinzip sind selbst kleinste Vergehen bereits strafrechtlich relevant. Dennoch gelten für geringe hinterzogene Beträge erleichterte Bedingungen. Bis zu einem hinterzogenen Betrag von 1.000 Euro kann ein eingeleitetes Strafverfahren gegen Auflage eingestellt werden. Bei Beträgen von bis zu 50.000 Euro muss hingegen bereits mit einer Geldstrafe gerechnet werden, deren Höhe von der Schwere der Steuerhinterziehung und den Begleitumständen abhängt.


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