Wer sich eine Existenz als Selbstständiger oder Freiberufler aufbauen möchte, tut gut daran, sich eingehend mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen, denn hierin steckt ein enormes Potenzial für Einsparungen. Dieser Beitrag soll Selbstständigen und Freiberuflern eine Orientierungshilfe bieten und ihnen 15 praktische und konkrete Tipps an die Hand geben, damit sie Steuern sparen können. Mit Hilfe der folgenden Vorgehensweise können Selbstständige und Freiberufler ihre Steuerlast effektiv senken.
Existenzgründer unterschätzen oftmals nicht nur den bürokratischen, sondern auch den finanziellen Aufwand, der sich aus ihrer Steuerpflicht ergibt. Wer sich eine Existenz als Selbstständiger oder Freiberufler aufbauen möchte, tut daher gut daran, sich eingehend mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen, denn hierin steckt ein enormes Potenzial für Einsparungen. Dieser Beitrag soll Selbstständigen und Freiberuflern eine Orientierungshilfe bieten und ihnen 15 praktische und konkrete Tipps an die Hand geben, damit sie Steuern sparen können. Mit Hilfe der folgenden Vorgehensweise können Selbstständige und Freiberufler ihre Steuerlast effektiv senken.
Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler in den nächsten drei Jahren hohe Investitionen vorgesehen haben, können Sie diese bereits jetzt vom Gewinn abziehen. Dieser so genannte Investitionsabzugsbetrag beträgt nach §7g Abs.1 EStG (Einkommensteuergesetz) 40% der Investitionssumme. Auch in Abschreibung steckt ein nicht zu vernachlässigendes Potenzial zur Einsparung von Steuern. Geringfügige Wirtschaftsgüter können bis zum einem Betrag von 410€ sofort abgeschrieben werden. Alternativ kann eine so genannte Poolabschreibung vorgenommen werden, bei der die Anschaffungs- und Herstellungskosten aller Wirtschaftsgüter in einem jährlichen Posten gesammelt zusammengestellt werden und dann - sofern die Summe zwischen 150€ und 1.000€ beträgt - abgeschrieben werden können, wobei die Abschreibung dann jedes Jahr zu einem Fünftel des Betrags erfolgt. Auch eine Sonderabschreibung bietet sich in bestimmten Fällen an: Kleine oder mittelgroße Unternehmen können dann über einen Zeitraum von vier Jahren ihren Gewinn um jährlich maximal 20% verringern. Darüber hinaus ist unter besonderen Voraussetzungen die Abschreibung von Wirtschaftsgütern auf den Ehepartner möglich. Hat der Selbstständige beispielsweise die Baukosten alleine getragen und befindet sich sein Betrieb in diesem Gebäude, so ist eine Absetzung des rechnerischen Anteils des Ehepartners als Drittaufwand möglich.
Selbstständige und Freiberufler haben zwar grundsätzlich keinen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zu einem Riester-Vertrag. Ist der Selbstständige oder Freiberufler jedoch mit einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratet bzw. befindet sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit ihm, so entsteht auch in diesem Fall ein Anspruch auf die Grund- sowie die Kinderzulage. Unbeliebt ist bei Selbstständigen und Freiberuflern auch der bürokratische Aufwand, der mit einer Umsatzsteuervoranmeldung verbunden ist. Von dieser Möglichkeit ist jedoch unbedingt Gebrauch zu machen, da sie sich vor allem in der Anfangsphase als sehr nützlich erweisen kann: Fallen die Investitionen nämlich höher als die Gewinne aus, so erfolgt eine Umsatzsteuererstattung. Bei Spenden sollten Selbstständige und Freiberufler beachten, dass eine genaue Definition der Spende erfolgen muss, damit diese steuerfrei erfolgen kann. Zudem muss sie einer bedürftigen Person zukommen. Geht eine Spende an eine GmbH, so ist dieses Kriterium nicht mehr erfüllt.
Wie in §4 V Nr. 2 EStG festgelegt, können betrieblich veranlasste Bewirtungskosten zu 70% steuerlich geltend gemacht werden. Was aber nur Wenige wissen: Wenn unterschiedliche Konditionen für Speisen und Räumlichkeiten vereinbart werden und diese auf dem Bewirtungsbeleg entsprechend ausgewiesen sind, so können die Mietkosten zu 100% von der Steuer abgesetzt werden. Auch wer Gegenstände least, profitiert von Steuervergünstigungen: Selbstständige können Leasingraten nämlich in voller Höhe von der Gewerbesteuer absetzen. Ebenso lohnt es sich, ein Unternehmen in mehrere Betriebe aufzuteilen und diese jeweils separat der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Bei der Aufteilung kann dann für jeden Betrieb ein Freibetrag von 24.500€ geltend gemacht werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Betriebe nicht wesensverwandt sein dürfen und somit auch de facto räumlich getrennt sein müssen. Grundsätzlich gilt: Freiberufler sowie Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Es lohnt sich also für Selbstständige, sich vom Finanzamt in einer dieser Kategorien einstufen zu lassen.
Vorteilhaft ist es zudem, wenn Selbstständige und Freiberufler einen Betrieb nicht nach, sondern bereits vor Ende ihrer Ausbildung gründen. Dann ist nämlich die steuerliche Absetzung der Ausbildungskosten als Sonderausgaben in Höhe von bis zu 920€ möglich. Selbstständige und Freiberufler müssen sich zudem damit befassen, wie sie ihren Dienstwagen versteuern wollen. Eine private Versteuerung der dienstlichen Fahrten ist möglich. Dann kann auch vom Vorsteuerabzug für private Fahrzeuge profitiert werden. Sind mehr als 50% der Fahrten geschäftlich veranlasst, so findet eine 1%-Pauschalregel Anwendung. Dies bedeutet, dass monatlich 1% des Bruttolistenpreises versteuert wird. Alternativ kann mithilfe eines Fahrtenbuchs der betriebliche und private Nutzungsanteil bestimmt werden. Zu guter Letzt kann der Selbstständige oder Freiberufler das Fahrzeug privat erwerben und dann für dienstliche Fahrten pro Kilometer 30 Cent dem eigenen Unternehmen in Rechnung stellen.
Zu beachten ist auch, dass beim Wiederverkauf von beweglichen Sachen nicht die volle Umsatzsteuer zu zahlen ist. Die in §25a UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt Differenzbesteuerung berechnet die Umsatzsteuer auf den Differenzbetrag zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis. Nützlich ist zu guter Letzt ein Antrag auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Somit verringert sich für Selbstständige und Freiberufler der hiermit verbundene Stress und die Übermittlung kann in Ruhe und unter wesentlich geringerem Zeitdruck vorgenommen werden.
Zusammenfassend ergibt sich somit folgende Checkliste, die Selbstständige und Freiberufler beachten können, um ihre Steuerlast zu senken und somit ab sofort in erheblichem Umfang Steuern zu sparen:
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