Wer eine Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung begangen hat, wird sich früher oder später auch mit dem Strafmaß beschäftigen müssen. Die Strafe für den Täter hängt neben der Höhe der hinterzogenen Steuern von vielen weiteren Faktoren ab. Doch mit welcher Bestrafung müssen Steuersünder nun tatsächlich rechnen?
Wer eine Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung begangen hat, wird sich früher oder später auch mit dem Strafmaß beschäftigen müssen. Die Strafe für den Täter hängt neben der Höhe der hinterzogenen Steuern von vielen weiteren Faktoren ab. Doch mit welcher Bestrafung müssen Steuersünder nun tatsächlich rechnen?
Welche Strafe für eine Steuerhinterziehung verhängt wird, entscheiden die deutschen Gerichte anhand der Leitlinien des BGH. Hierbei gilt:
Hinterzogene Steuern |
Strafmaß für die Steuerhinterziehung |
bis 1.000 Euro |
Einstellung gegen Auflage |
bis 50.000 Euro |
Geldstrafe |
bis 100.000 Euro |
Geld- oder Freiheitsstrafe (bei besonders schwerer Steuerhinterziehung) |
bis 1.000.000 Euro |
Freiheitsstrafe, ggf. zusätzlich Geldstrafe |
ab 1.000.000 Euro |
Freiheitsstrafe, kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden |
Die Rechtsprechung muss sich allerdings nicht nach dieser Staffelung richten, es sind lediglich Leitsätze. Strafmildernde oder -verschärfende Umstände können die Strafe für die Steuerhinterziehung beeinflussen. Ein guter Rechtsanwalt kann hier für den Täter viel erreichen.
Bei der Strafzumessung können zahlreiche Faktoren sowohl strafmildernd als auch strafschärfend wirken. Es gibt hierfür im Steuerstrafrecht keine abschließende Aufzählung. Relevant sind aber vor allem diese Faktoren:
Strafmildernde Gründe |
Strafschärfende Gründe |
|
|
Mit der richtigen Argumentation kann der Rechtsanwalt also durchaus die Höhe der Geldstrafe bzw. die Dauer einer Freiheitsstrafe beeinflussen. Auch eine mit dem Steuerberater ausgearbeitete Selbstanzeige ist in vielen Fällen sinnvoll.
Wird eine Geldstrafe verhängt, bemisst die Rechtsprechung diese anhand der Tagessätze. Das Steuerstrafrecht sieht ein Strafmaß von 5 bis 360 Tagessätzen vor. Da Tagessätze bis zu 30.000 Euro möglich sind, kann die maximale Geldstrafe also bis zu 10,8 Millionen Euro betragen. Auf eine Steuerhinterziehung steht außerdem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine solche Strafe kann in Abhängigkeit vom Einzelfall zur Bewährung ausgesetzt werden. Liegt jedoch ein besonders schwerer Fall vor, kann sich das Gericht in einem Bereich zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren bewegen. Die Aussetzung zur Bewährung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Ratzke Hill PartGmbB
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