Umsatzsteuervoranmeldung: So geht’s

Jeder in Deutschland tätige Unternehmer, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt und nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist umsatzsteuerpflichtig und muss eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Wie und wann die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt, welchen Zweck sie erfüllt, welche Frist gilt und was es darüber hinaus zu beachten gilt, zeigen die folgenden Ausführungen.  

Umsatzsteuervoranmeldung: So geht’s

Jeder in Deutschland tätige Unternehmer, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt und nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist umsatzsteuerpflichtig und muss eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Wie und wann die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt, welchen Zweck sie erfüllt, welche Frist gilt und was es darüber hinaus zu beachten gilt, zeigen die folgenden Ausführungen.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung und wozu dient sie?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die monatliche oder vierteljährliche Meldung und Zahlung der angefallenen Umsatzsteuer an das Finanzamt durch den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Sie dient der gleichmäßigen Verteilung der Steuereinnahmen über das Jahr, sichert somit dem Staat einen Zinsvorteil und verringert andererseits das Risiko eines Zahlungsausfalls des Unternehmers.

Den Unternehmer begünstigt die Umsatzsteuervoranmeldung, indem sie seine Steuerlast ebenfalls gleichmäßiger über den gesamten Zeitraums eines Kalenderjahres verteilt und somit mögliche Zahlungsschwierigkeiten am Ende des Jahres verhindert. Ebenso kann sich der Unternehmer die bereits gezahlte Vorsteuer zeitnah erstatten lassen und somit einen Zinsvorteil sichern.

Wer muss eine Umsatzsteueranmeldung vornehmen?

Jeder in Deutschland gewerblich oder freiberuflich tätige Unternehmer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur drei Berufsgruppen. Erstens sind dies Existenzgründer, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wobei der Vorjahresumsatz nicht über 17.500 € liegen darf und der erwartete Umsatz im aktuellen Kalenderjahr 50.000 € nicht überschreiten darf. Zweitens gilt die Befreiung auch für spezifische Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Versicherungsmakler. Drittens können schließlich auch diejenigen Unternehmer nach Rücksprache mit dem Finanzamt von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung ausgenommen, deren gesamte Umsatzsteuerlast im Vorjahr unter 1.000 € lag.

Wie mache ich eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung darf ausschließlich in elektronischer Form abgegeben werden. Nur in seltenen Härtefällen, in denen die elektronische Abgabe unmöglich ist, kann die Umsatzsteuervoranmeldung postalisch erfolgen. Der Unternehmer bzw. seine Steuerberater errechnet die Umsatzsteuerlast bzw. den Vorsteuererstattungsanspruch und übermittelt die entsprechenden Daten im Rahmen der Elektronischen Steuererklärung (ELSTER) über ELSTER-Portal der Finanzverwaltung. Die Erteilung des elektronischen ELSTER-Zertifikats kann einige Wochen dauern. Alternativ kann die Übermittlung auch über andere Buchhaltungsprogramme erfolgen, welche eine ELSTER-Schnittstelle aufweisen.

Wann und in welcher Frist muss die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung und die entsprechende Zahlung müssen entweder einmal monatlich oder einmal im Quartal erfolgen. Stichtag ist jeweils der zehnte Tag des folgenden Kalendermonats. In den ersten beiden Jahren der Existenzgründung ist die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sowie die entsprechende Zahlung Pflicht. Ausgenommen hiervon sind wie bereits erwähnt Kleinunternehmer. Ab dem dritten Jahr der Geschäftstätigkeit muss die Umsatzsteuervoranmeldung ab einer jährlichen Umsatzsteuerschuld von 7.500 € monatlich vorgenommen werden. Wer als Unternehmer im dritten Jahr der Geschäftstätigkeit ist und eine jährliche Umsatzsteuerschuld zwischen 1.001 € und 7.500 € aufweist, muss die Umsatzsteuervoranmeldung nur viermal jährlich abgeben. Der maßgebliche Stichtag ist dann der zehnte Tag des Folgemonats nach Quartalsende.  


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