Seit 1. Januar 2018 darf das Finanzamt ohne Voranmeldung Kassenprüfungen durchführen. Wenn der Prüfer plötzlich vor der Tür steht, um unangekündigt die Kasse zu prüfen, sind viele Unternehmen unsicher, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen. In diesem Fall ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und besonnen zu reagieren.
Seit 1. Januar 2018 darf das Finanzamt ohne Voranmeldung Kassenprüfungen durchführen. Wenn der Prüfer plötzlich vor der Tür steht, um unangekündigt die Kasse zu prüfen, sind viele Unternehmen unsicher, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen. In diesem Fall ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und besonnen zu reagieren.
Im Fokus der Prüfer stehen vorwiegend bargeldintensive Betriebe wie Gastronomen, Bäcker, Metzger und Friseure. Die Kassenprüfung durch das Finanzamt betrifft die Nutzer aller Kassensysteme, egal ob offene Ladenkassen, Registrierkassen oder elektrische Kassensysteme. Sie bezieht sich auf die Prüfung des Kassensystems und der damit verbundenen Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen. Der Prüfer kontrolliert, ob der Betriebsinhaber eine geeignete Kasse nutzt, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und ob Archivierung, Speicherung und Dokumentation ordnungsgemäß erfolgen. Die Kassennachschau beschränkt sich auf die Prüfung der Kasse. Andere Bereiche wie Schränke und Schubladen sowie die Geschäftsräume an sich darf der Prüfer weder öffnen noch überprüfen.
Bei der Kassennachschau ist es wichtig, richtig zu reagieren und gegenüber dem Prüfer freundlich aufzutreten:
Unternehmen müssen an der Kassennachschau mitwirken. Bei der Kassenprüfung sind einige Pflichten einzuhalten. Demnach müssen betroffene Unternehmer
Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen dem Prüfer die dazugehörigen Aufzeichnungen übermitteln oder als Datenträger ausfertigen. Falls der Prüfer Zweifel hat, ob die Kassenführung ordnungsgemäß ist, kann er eine reguläre Betriebsführung durchführen. In diesem Fall darf er alle Aufzeichnungen und Daten des Unternehmens prüfen.
Ratzke Hill PartGmbB
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