Vorbereitung einer Selbstanzeige – wie geht man vor?

Ob nun mit voller Absicht oder unwissentlich – eine Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Eine Selbstanzeige bietet straffällig gewordenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, straffrei aus der Sache herauszugehen. Dies erfordert allerdings eine umfassend und vor allem rechtlich korrekt umgesetzte Selbstanzeige. Dabei sind die folgenden Schritte zu beachten:

Ob nun mit voller Absicht oder unwissentlich – eine Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Eine Selbstanzeige bietet straffällig gewordenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, straffrei aus der Sache herauszugehen. Dies erfordert allerdings eine umfassend und vor allem rechtlich korrekt umgesetzte Selbstanzeige. Dabei sind die folgenden Schritte zu beachten:

1. Schritt: Zusammenstellen aller Informationen

Zunächst müssen die Informationen zusammengetragen werden, um alle Vergehen lückenlos darzulegen. Sie müssen Falschangaben berichtigen und unterlassene Angaben erteilen.

2. Schritt: Erstellen der Selbstanzeige

Bei einer Selbstanzeige muss es meistens schnell gehen. Dies kann dazu führen, dass noch keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse vorliegen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine großzügige Schätzung abzugeben, um etwaige Unsicherheitsfaktoren abzudecken. Sollte sich später herausstellen, dass der tatsächliche Hinterziehungsbetrag höher ist als zunächst angenommen, könnte dies die gesamte Selbstanzeige und damit auch die Straffreiheit ins Wanken bringen.

Entscheidend ist es in diesem Schritt nicht, die exakte Höhe der Steuerhinterziehung festzustellen, sondern diese ausreichend zu schätzen. Viel wichtiger ist es, die Sachverhalte und Vergehen exakt aufzudecken.

3. Schritt: Abgeben der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige sollte stets so schnell wie möglich eingereicht werden. Hat das Finanzamt nämlich bereits ein Verfahren eingeleitet, weil gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht, ist der Zeitpunkt für die strafbefreiende Selbstanzeige bereits verstrichen. Je früher sie also eingereicht wird, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuersünder straffrei ausgeht.

Nach der Abgabe der Selbstanzeige steht es den Beteiligten frei, weitere Details herauszufinden, offenzulegen und die gemachten Angaben zu präzisieren. Belastende Dokumente können nun ohne das Risiko entdeckt zu werden bearbeitet werden.

4. Schritt: Ausgabe neuer Steuerbescheide

Der Fiskus wird zeitnah auf die Selbstanzeige reagieren. Nachdem ggf. Rückfragen geklärt und angeforderte Unterlagen eingereicht wurden, wird das Finanzamt neue Steuerbescheide erlassen. Hinzu kommt ein Bescheid über die Hinterziehungszinsen, die sich auf 6 Prozent jährlich belaufen. je nach Situation kann außerdem ein Bußgeld in Höhe von 5 Prozent festgesetzt werden – es gilt für alle Jahre, in denen mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen wurden.

5. Schritt: Bezahlen der ausstehenden Beträge

Sobald das Finanzamt den zu zahlenden Betrag festgesetzt hat, muss er vom Steuersünder bezahlt werden. Ob der Betrag tatsächlich korrekt berechnet wurde, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Die Zahlung ist Grundvoraussetzung dafür, dass der Steuerpflichtige straffrei ausgehen kann. Anschließend kann ein Einspruchsverfahren angestrebt werden, um nicht korrekt berechnete Beträge korrigieren zu lassen.

Unterstützung durch einen Steuerberater: Mehr Rechtssicherheit

Auch wenn die Selbstanzeige auf den ersten Blick einfach wirkt – sie bringt eine Vielzahl von Stolperfallen mit sich. Deshalb sollten Sie auch bei kleinen Vergehen diesen Weg niemals alleine gehen. Nutzen Sie die Hilfe eines spezialisierten Steuerberaters, um die Selbstanzeige rechtlich korrekt durchzuführen und sich die Straffreiheit zu sichern. Denn schon eine kleine Ungenauigkeit kann selbst eine sorgfältige Argumentation ins Wanken bringen.


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