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Scheinrechnungen und welche Strafe sie nach sich ziehen

Scheinrechnungen und welche Strafe sie nach sich ziehen

Scheinrechnungen spielen im Steuerstrafrecht sowie in der Praxis der Steuerfahndung immer wieder eine wichtige Rolle. Der vorliegende Artikel soll erklären, was unter einer Scheinrechnung zu verstehen ist, welche unterschiedlichen Arten von Scheinrechnungen sich abgrenzen lassen, inwieweit sie als Steuerhinterziehung gelten und welche Strafen sie nach sich ziehen.   

Scheinrechnungen und ihre Rolle im Steuerstrafrecht

Wenn eine Rechnung einen bestimmten Geschäftsvorgang vortäuscht oder verschleiert, so liegt der Fall einer Scheinrechnung vor. Da mit der Ausstellung einer Scheinrechnung in aller Regel der Zweck der Steuerverkürzung verfolgt wird, liegt damit üblicherweise auch ein steuerrechtlich relevanter Fall von Steuerhinterziehung vor. Scheinrechnungen im Bereich von Unternehmen und Unternehmern wirken sich mindernd auf die Umsatz-, die Einkommens-, sowie die Gewerbesteuer aus. Wird nun eine Scheinrechnung durch die Steuerfahndung aufgedeckt und als solche erkannt, so hat dies zum einen zur Konsequenz, dass steuerliche Mehrbelastungen durch Steuernachzahlung drohen. Zum anderen zieht die Aufdeckung von Scheinrechnungen aber auch strafrechtliche Folgen und Sanktionen nach sich.   

Die unterschiedlichen Arten von Scheinrechnungen

  Es lassen sich mehrere Arten von Scheinrechnungen unterscheiden. Üblicherweise wird zwischen Abdeckrechnungen und Strohmannrechnungen unterschieden. Abdeckrechnungen verfolgen den Zweck, tatsächlich entstandene Aufwände zu verschleiern, wie etwa die Zahlung von Schwarzlöhnen. Strohmannrechnungen zeichnen sich dadurch aus, dass das tatsächlich leistende Unternehmen nicht identisch ist mit dem Unternehmen, welches die Leistung in Rechnung stellt. Das die Leistung in Rechnung stellende Unternehmen fungiert in dieser Konstellation lediglich als Strohmann für das in leistende Unternehmen.   

Steuerhinterziehung durch Scheinrechnung: Welche Strafe droht

  Da Scheinrechnung eine Steuerverkürzung bewirken, sind sie als steuerstrafrechtlich relevanter Tatbestand anzusehen und können eine Strafe wegen Steuerhinterziehung zur Folge haben. Wird eine Scheinrechnung durch das Finanzamt oder die Steuerfahndung aufgedeckt, so hängt die drohende Strafe, wie in allen anderen Fällen von Steuerhinterziehung auch, von der Höhe der dem Fiskus vorenthaltenen Steuer ab.

Die folgende Übersicht stellt die unterschiedlichen Sanktionen in Abhängigkeit von der Hinterziehungssumme dar:  

  • Bei Steuerhinterziehungen bis zu 1.000 € durch Scheinrechnungen: Einstellung gegen Auflage
  • Bei Steuerhinterziehungen bis zu 50.000 € durch Scheinrechnungen: Geldstrafe
  • Bei Steuerhinterziehungen bis zu 1.000.000 € durch Scheinrechnungen: Freiheits- und eventuell Geldstrafe mit der Möglichkeit zur Aussetzung auf Bewährung
  • Bei Steuerhinterziehungen ab 1.000.000 € durch Scheinrechnungen: Freiheits- und eventuell Geldstrafe ohne die Möglichkeit zur Aussetzung auf Bewährung  

Anzumerken ist, dass örtlich unterschiedliche Tagessätze zur Berechnung der Höhe der Geldstrafe gelten. Wer zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt zudem als vorbestraft.    

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