Viele deutsche Kapitalanleger haben in den letzten Tagen Post von Ihrer Schweizer Bank erhalten. In einem Formschreiben werden Sie aufgefordert, der Bank die Erlaubnis zu erteilen, die anfallenden Erträge den Finanzbehörden zu melden.
Viele deutsche Kapitalanleger haben in den letzten Tagen Post von Ihrer Schweizer Bank erhalten. In einem Formschreiben werden Sie aufgefordert, der Bank die Erlaubnis zu erteilen, die anfallenden Erträge den Finanzbehörden zu melden.
Für diejenigen Kunden, die bisher ihre Erträge nicht ordnungsgemäß versteuert haben, würde dies fast automatisch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bedeuten! Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist, eine ordnungsgemäße Selbstanzeige abzugeben, bevor die Banken die entsprechenden Meldungen an die deutschen Behörden machen. Doch die Zeit drängt! Die von den Banken gesetzten Fristen enden teilweise bereits Ende dieses Jahres und welche Folgen eine unwirksame Selbstanzeige haben kann, können sie tagtäglich der Tagespresse entnehmen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!
Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft
Telefon: 089/62816960
E-Mail: info@steuerberater-muenchen.de