Unternehmer und Selbstständige müssen, wie im Blog der Vorwoche beschrieben, auf Ihre gewerblich erzielten Einkünfte Gewerbesteuer entrichten. Die konkrete Höhe der Steuerlast ist nicht nur abhängig von der gewählten Rechtsform und der Höhe der erzielten Einkünfte, sondern auch von der jeweiligen Gemeinde und dem dort konkret geltenden Gewerbesteuerhebesatz. Folgendes sollten Sie als Unternehmer bzw. Selbstständiger zum Thema Gewerbesteuerhebesatz wissen:
Unternehmer und Selbstständige müssen, wie im Blog der Vorwoche beschrieben, auf Ihre gewerblich erzielten Einkünfte Gewerbesteuer entrichten. Die konkrete Höhe der Steuerlast ist nicht nur abhängig von der gewählten Rechtsform und der Höhe der erzielten Einkünfte, sondern auch von der jeweiligen Gemeinde und dem dort konkret geltenden Gewerbesteuerhebesatz. Folgendes sollten Sie als Unternehmer bzw. Selbstständiger zum Thema Gewerbesteuerhebesatz wissen:
Um den konkreten Betrag der jährlich anfallenden Gewerbesteuerschuld zu errechnen, wird der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag - siehe hierzu den Blog der Vorwoche (Link!) - mit dem in der jeweiligen Gemeinde geltenden Hebesatz multipliziert. Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum für den Hebesatz liegt bei 200%. Die überwiegende Mehrheit der Kommunen in Deutschland veranschlagt einen Hebesatz zwischen 250% und 400%. In einzelnen Gemeinden kann dieser Satz jedoch auch deutlich darüber liegen, mitunter bei bis zu 1800%. Beschlossen wird der örtlich geltende Gewerbesteuerhebesatz von der jeweiligen Gemeindevertretung. Einerseits sollte sie darauf achten, mit dem Hebesatz ausreichend hohe Steuereinnahmen zu erzielen, andererseits muss die Attraktivität der Gemeinde im Standortwettbewerb mit anderen Kommunen berücksichtigt werden.
Während Hamburg mit 470% und Berlin mit 410% vergleichsweise hohe Gewerbesteuerhebesätze veranschlagen, liegen die Sätze in den bayerischen Großstädten München (330%), Nürnberg (350%) und Regensburg (300%) deutlich niedriger. In Augsburg (435%) und Würzburg (420%) sind diese Beträge jedoch etwas höher angesiedelt. Bundesweit erheben die nordrhein-westfälischen Kommunen im Durchschnitt den höchsten Hebesatz. Eine vollständige Übersicht über den jeweils vor Ort geltenden Hebesteuersatz ist unter folgendem Link zu finden: https://www.lexoffice.de/service/gewerbesteuer-hebesatz/
Die bayerischen Kommunen erheben mit durchschnittlich 335% im bundesweiten Vergleich eher niedrige Hebesätze. So liegt beispielsweise der Satz in Starnberg bei 330%, in Grünwald gar nur bei 240%. In Nordbayern werden tendenziell jedoch höhere Sätze veranschlagt, beispielsweise werden in Lichtenfels 460% angesetzt. Folgende Tabelle zeigt alle in den bayerischen Kommunen geltenden Hebesätze: https://www.lexoffice.de/service/hebesaetze-bayern/
Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Kolpingring 18
82041 Oberhaching
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr
Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Telefon: 089/62816960
Copyright © 2023 steuerberater-muenchen.de.
Alle Rechte vorbehalten.
Design und Programmierung webart-IT UG (haftungsbeschränkt)