Zu Beginn einer Existenzgründung ist das Budget meistens ohnehin schon knapp. Umso wichtiger ist es deshalb, in dieser entscheidenden Phase sein Geld zusammenzuhalten. Unsere Tipps helfen jedem Unternehmer dabei, in den ersten Jahren Steuern zu sparen.
Zu Beginn einer Existenzgründung ist das Budget meistens ohnehin schon knapp. Umso wichtiger ist es deshalb, in dieser entscheidenden Phase sein Geld zusammenzuhalten. Unsere Tipps helfen jedem Unternehmer dabei, in den ersten Jahren Steuern zu sparen.
Direkt nach der Gewerbeanmeldung sendet das Finanzamt dem Existenzgründer einen steuerlichen Erfassungsbogen zu. In diesem gibt er Informationen zu seinem Unternehmen, der ausgeübten Tätigkeit, dem Umgang mit der Umsatzsteuer und den Gewinnerwartungen weiter. Bei der Schätzung seines voraussichtlichen Umsatzes und Gewinns sollte er aber nicht zu optimistisch rechnen. Das Finanzamt zieht diese Infos als Basis für die Berechnung der Einkommens- und Gewerbesteuervorauszahlungen heran. Deshalb ist es für Unternehmer sinnvoll, den Gewinn pessimistisch oder zumindest realistisch zu schätzen. Eine zu hohe Schätzung wirkt sich negativ auf die Finanzen aus.
Viele Existenzgründer wissen nicht, dass sie schon vor ihrer Selbstständigkeit Steuern sparen können. Hierfür sammeln sie schon im Jahr vor ihrer Gründung die Belege zu Betriebsausgaben, die mit der Existenzgründung in Verbindung stehen. Beispiele hierfür sind:
Es ist sinnvoll, den Zusammenhang der Kosten mit der Existenzgründung gesondert zu vermerken, gerade wenn dieser nicht automatisch ersichtlich ist. Falls das Unternehmen doch nicht realisiert werden kann, muss das Finanzamt diese vorweggenommenen Betriebsausgaben dennoch in der Steuererklärung anerkennen.
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmern und damit auch Existenzgründern, einen Teil ihres Gewinns als Rücklage zu bilden. Diese Rücklage kann dann für klar definierte Investitionen in späteren Jahren genutzt werden. Im Jahr der Rücklagenbildung mindert der Investitionsabzugsbetrag die Steuerlast, während er den Gewinn im Jahr der Investition steuerwirksam erhöht.
Existenzgründer können in der Steuererklärung Zinsen geltend machen. Noch mehr holen sie aber aus ihren steuerlichen Möglichkeiten heraus, wenn sie Anlagegüter nicht finanzieren, sondern bei einem Leasing-Service leasen. Dadurch schonen sie ihre Finanzen und können zugleich die gesamte Leasingrate als Betriebsausgabe ansetzen.
Gehört ein Existenzgründer bestimmten Branchen (vgl. Anlage zu §§ 69, 70 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) an und hat im Vorjahr einen Umsatz von maximal 61.356 Euro erzielt, kann er die Vorsteuerpauschalierung nutzen. Dabei wird die Vorsteuer nicht anhand der tatsächlichen Eingangsrechnungen geltend gemacht, sondern anhand eines Prozentsatzes vom Umsatz. So kann beispielsweise ein Journalist mit einem jährlichen Umsatz von 30.000 Euro pro Jahr 30.000 Euro x 4,8 Prozent = 1.440 Euro an Vorsteuer geltend machen, auch wenn die tatsächliche Vorsteuer deutlich niedriger wäre. Die Vorsteuerpauschalierung lohnt sich aber nur, wenn in den tatsächlichen Eingangsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer geringer ist als der für die Branche geltende Prozentsatz.
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