Der deutsche Gesetzgeber regelte bereits im Jahr 2019 die Grundsteuer neu. Diese Grundsteuerreform bringt nun im Jahr 2022 erstmals spürbare Auswirkungen für deutsche Immobilieneigentümer mit sich.
Zunächst müssen die Finanzbehörden knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewerten. Grundlage hierfür sind die Feststellungserklärungen, die die Eigentümer von Immobilien nun verpflichtet sind, abzugeben. Die neue Grundsteuer wird erstmals im Jahr 2025 fällig.
Der deutsche Gesetzgeber regelte bereits im Jahr 2019 die Grundsteuer neu. Diese Grundsteuerreform bringt nun im Jahr 2022 erstmals spürbare Auswirkungen für deutsche Immobilieneigentümer mit sich.
Zunächst müssen die Finanzbehörden knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewerten. Grundlage hierfür sind die Feststellungserklärungen, die die Eigentümer von Immobilien nun verpflichtet sind, abzugeben. Die neue Grundsteuer wird erstmals im Jahr 2025 fällig.
Bisher erfolgte die Berechnung der Grundsteuer auf Basis eines dreistufigen Verfahrens:
Dass in diesem Bereich eine Reform erforderlich war, zeichnete sich schon länger ab, zumal die Einheitswerte auf Hauptfeststellungen aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland) zurückgehen. Seither blieben die Einheitswerte unverändert, außer es kam zu bedeutenden Wertsteigerungen oder Wertminderungen, dem Bau neuer Gebäude oder einem Eigentümerwechsel. In den meisten Fällen zogen die Finanzämter allerdings den ursprünglichen Einheitswert heran, um die Grundsteuer zu berechnen.
Dies führte zu Wertverzerrungen, zumal neuere Gebäude genauso bewertet wurden wie Altbauten, obwohl es hier aufgrund der Ausstattung deutliche Wertunterschiede gibt. Im April 2018 gab das Bundesverfassungsgericht den endgültigen Anstoß für die Reform, indem es das bisherige Grundsteuersystem aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot für verfassungswidrig erklärte. Gleichzeitig forderte das Höchstgericht eine Neuregelung bis Ende 2019. Dies setzte der Gesetzgeber mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) um.
Das bisherige dreistufige Berechnungsverfahren bleibt laut dem Bundesmodell für die neue Grundsteuer bestehen:
Allerdings sieht die Grundsteuerreform bei der Berechnung des Immobilienwertes Neuerungen vor. Demnach ist bei der Ermittlung der Grundsteuer zukünftig nicht mehr der Einheitswert, sondern der Grundsteuerwert relevant, wobei diese Variablen zu berücksichtigen sind:
Die Ermittlung des Grundsteuerwerts nach dem Bundesmodell setzt mehrere Rechenschritte voraus. Den Hebesatz legen die jeweiligen Gemeinden individuell fest.
Die Grundsteuerreform folgt diesem Zeitplan:
Grundsteuerwerterklärungen 2022: Im ersten Halbjahr 2022 müssen die Grundstückseigentümer bei den Finanzämtern Grundsteuerwerterklärungen abgeben. Das Fristende ist der 31. Oktober 2022.
Grundsteuerwertbescheide 2023 und 2024: In den Jahren 2023 und 2024 stellen die Finanzämter die Grundsteuerwerte fest und erlassen auf Basis der Feststellungserklärungen die neuen Grundsteuerwertbescheide. Bis Ende 2024 gilt noch die alte Grundsteuer.
Neue Grundsteuer ab 2025: Die neuen Grundsteuerregelungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erheben die Gemeinden die neue Grundsteuer.
Das Grundsteuermodell ist grundsätzlich bundesweit einheitlich, allerdings gibt es eine Öffnungsklausel. Demnach können die Bundesländer entweder das Bundesmodell anwenden oder ein eigenes Modell entwickeln. Einige Länder haben bereits abweichende Regelungen angekündigt, darunter Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Saarland.
Auch Bayern geht einen Sonderweg und entscheidet sich gegen eine Bemessung der Grundsteuer auf Basis von Grund- und Immobilienwerten. Demnach ist die Grundsteuer basierend auf Flächengröße, Nutzungsart und Hebesatz zu berechnen.
Bayern verfolgt damit ein reines Flächenmodell, bei dem weder Grundstücks- und Immobilienwert noch Lage, Alter und Zustand eine Rolle spielen. Hier sind stattdessen die Äquivalenzzahlen für das Grundstück (0,04 Euro pro Quadratmeter) und für Gebäude (0,50 Euro pro Quadratmeter) relevant.
Die Berechnung der Grundsteuer in Bayern ab 2025 folgt diesem Schema:
Dieses Rechenbeispiel verdeutlicht die Berechnungsschritte:
Familie Block wohnt in einem Einfamilienhaus in München. Das Grundstück misst 650 Quadratmeter, die Wohnfläche beträgt 200 Quadratmeter. Der Hebesatz für München liegt bei 535 Prozent.
Äquivalenzbetrag Grundstück: 650 x 0,04 = 26
Äquivalenzbetrag Gebäude: 200 x 0,5 = 100
Grundsteuermessbetrag: 26 x 100 Prozent + 100 x 70 Prozent = 26 + 70 = 96 Euro
Grundsteuer: 96 Euro x 535 Prozent = 513,60 Euro
Die Grundsteuer beträgt somit 513,60 Euro.
Tatsächlich gibt es einige Zielgruppen, die von der Grundsteuerreform profitieren. Bei Mehrfamilienhäusern etwa sinkt die Grundsteuerlast, wenn eine Grundstückssteuer genutzt wird, da sich der Steuerbetrag auf die Eigentümer aufteilt. Ebenso dürfte in eher strukturschwachen Gegenden der Einheitswert und in der Folge die Grundsteuerbelastung sinken, wenn die Immobilien heute nur noch einen geringeren Wert aufweisen. Demgegenüber stehen jedoch viele Eigentümer von Immobilien, die mitunter mit hohen Steigerungen rechnen müssen:
Die Grundsteuer ist als Sach- und Objektsteuer für Grundbesitz und Immobilieneigentum (Grundstücke und Gebäude) zu entrichten:
Demnach müssen Hausbesitzer und Immobilieneigentümer an die Gemeinden eine Grundsteuer zahlen. Bei Mietobjekten kann der Eigentümer die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Neben einer Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Nutzungsflächen und einer Grundsteuer B für jede Art von Grund und Boden gibt es eine Grundsteuer C. Die Grundsteuer C betrifft unbebaute Grundstücke, die baureif sind, aber noch nicht bebaut werden. Hier soll ein höherer Hebesatz dafür sorgen, dass diese Grundstücke für die Wohnraumbeschaffung, nicht jedoch für Spekulationsgeschäfte genutzt werden. Dies ist vor allem in Ballungsgebieten, wo Wohnraum knapp ist, von Bedeutung.
Grundsätzlich sollen die Kommunen die Hebesätze so ansetzen, dass es zu keiner höheren Grundsteuer kommt. Dies wird vielfach beachtet werden. Allerdings ist bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken mit höheren Hebesätzen zu rechnen, um den Wohnungsbau zu forcieren und Grundstücksspekulationen einzudämmen.
Hausbesitzer und Grundstückseigentümer sollten sich jetzt auf die anstehenden Änderungen durch die Grundsteuerreform 2022 vorbereiten. Sie werden in den nächsten Monaten zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung aufgefordert. Das bedeutet, dass die Eigentümer Feststellungserklärungen im Jahr 2022 einreichen müssen.
Als Hausbesitzer oder Grundstückseigentümer sollten Sie sich daher bereits jetzt über die Änderungen der Grundsteuerreform informieren und kompetente Hilfe einholen, um gerüstet zu sein. Die Berechnung der Grundsteuer erweist sich als komplex. Vor allem aufgrund der länderspezifischen Unterschiede ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren. Denken Sie daran, die Feststellungserklärung 2022 rechtzeitig beim Finanzamt einzureichen, um keine Verspätungszuschläge zu riskieren.
Sie besitzen ein Haus oder sind Eigentümer einer anderen Immobilie in München und Umgebung? Dann kontaktieren Sie uns als Steuerberater in München bereits jetzt, damit wir gemeinsam einen Fahrplan erstellen, die erforderlichen Informationen für die Feststellungserklärung vorbereiten und negative Auswirkungen auf Ihre Grundsteuerlast vermeiden können.
Ratzke Hill PartGmbB
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