EU-Vorhaben: mehr Steuertransparenz und Offenlegungspflichten für Großkonzerne

Ein aktuelles EU-Vorhaben sieht mehr Steuertransparenz durch Offenlegungspflichten für große Konzerne vor. Jahrelang fand der Vorschlag, dass internationale Großkonzerne wichtige Bilanzkennziffern offenlegen müssen, in der EU nicht die erforderliche Mehrheit. Dies scheint sich nunmehr zu ändern, weil einige EU-Mitgliedsländer ihre ursprüngliche Ablehnung bezüglich der Aufweichung des Steuergeheimnisses aufgegeben haben und sich nunmehr für mehr Steuertransparenz einsetzen.

Ein aktuelles EU-Vorhaben sieht mehr Steuertransparenz durch Offenlegungspflichten für große Konzerne vor. Jahrelang fand der Vorschlag, dass internationale Großkonzerne wichtige Bilanzkennziffern offenlegen müssen, in der EU nicht die erforderliche Mehrheit. Dies scheint sich nunmehr zu ändern, weil einige EU-Mitgliedsländer ihre ursprüngliche Ablehnung bezüglich der Aufweichung des Steuergeheimnisses aufgegeben haben und sich nunmehr für mehr Steuertransparenz einsetzen.

Öffentliches CbC-Reporting: Steuern offenlegen

Das Ziel dieses sogenannten öffentlichen Country-by-Country-Reportings (CbC) besteht darin, die Steuertransparenz zu erhöhen und den Transfer von Gewinnen zu erschweren. Demnach müssten internationale Großkonzerne mit EU-Verbindung Gewinne und Steuern in den jeweiligen EU-Ländern offenbaren. Der CbC-Report sieht vor, dass diese Unternehmen aufzuzeigen haben, in welchem europäischen Land Sie wie viele Steuern zahlen. Zusätzlich sollen sie anführen müssen, wie viele Steuern sie außerhalb der Europäischen Union insgesamt abführen. Diese EU-weite Offenlegungspflicht soll für Großkonzerne gelten, die mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften und wenigstens eine Gesellschaft oder Zweigniederlassung mit Firmensitz in einem EU-Staat haben.

Binnenmarktregelung oder Steuergesetzgebung

Die Wirtschaft übt heftige Kritik an diesem öffentlichen CbC-Reporting. Umstritten ist auch die Frage, ob es sich dabei um eine steuerpolitische Regelung oder ein Vorhaben zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechts im Binnenmarkt handelt. Die Kommission wertet diesen CbC-Report als Binnenmarktregelung. Demnach wäre eine qualifizierte Mehrheit ausreichend, um dieses Vorhaben durchzubringen, das in die Zuständigkeit der Wirtschaftsminister fällt. Bei einer Einstufung als Steuerregelung bräuchte es eine einstimmige Entscheidung der Finanzminister.

Wenn dieses CbC-Reporting als Binnenmarktregelung eingestuft wird, hätte auch das Europaparlament eine Mitentscheidungsbefugnis. Damit könnte die CbC-Regelung noch strenger ausfallen, als es der Vorschlag der Kommission vorsieht. Unter den Mitgliedstaaten dürfte dieser öffentliche Report nach jahrelangem Stillstand nun die erforderliche Mehrheit finden. Demnach würde das Steuergeheimnis aufgeweicht und Großkonzerne müssten in Zukunft ihre gezahlten Steuern offenlegen. Dieses Vorhaben könnte zudem als Präzedenzfall für zusätzliche EU-Steuerregelungen fungieren, weil auch in anderen Bereichen mehr Steuertransparenz gefordert wird.

Kritikpunkte

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürchtet große Wettbewerbsnachteile für Unternehmen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern in der Weltwirtschaft. Eine Befürchtung besteht darin, dass chinesische Wettbewerber die veröffentlichten Daten verwenden, um die deutschen und europäischen Unternehmen mit günstigeren Preisen zu verdrängen. Auch die Stiftung Familienunternehmen übt Kritik an diesem Vorhaben. Sie beruft sich auf den vertraulichen Datenaustausch der Finanzbehörden, der bereits jetzt unter den OECD-Staaten stattfindet und das wichtigste Instrument einer weltweiten fairen Besteuerung darstellt. Dieser Austausch habe zu einer globalen Erhöhung der Effektivsteuersätze um ein bis zwei Prozentsätze geführt. Der öffentliche CbC-Report stelle für diesen Erfolg eine Gefährdung dar.

Abgesehen davon gibt es seit Jahresbeginn 2021 mit dem GRI 207: Tax 2019 einen neuen Standard, der die Steuertransparenz auf freiwilliger Basis fördert.


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