Der neue US-Präsident Joe Biden plant Steuerrechtsänderungen in den Bereichen Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Unternehmensteuer. Er möchte damit einige Reformen seines Vorgängers wieder zurücknehmen. Das hat teilweise auch Auswirkungen auf deutsche Anleger.
Der neue US-Präsident Joe Biden plant Steuerrechtsänderungen in den Bereichen Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Unternehmensteuer. Er möchte damit einige Reformen seines Vorgängers wieder zurücknehmen. Das hat teilweise auch Auswirkungen auf deutsche Anleger.
Biden beabsichtigt, die Senkung des Spitzensteuersatzes für Topverdiener ab einem Einkommen von 400.000 USD rückgängig zu machen, sodass der besagte Satz von 37 Prozent auf 39,6 Prozent steigen soll.
Dieser Spitzensteuersatz soll künftig auch auf Erträge aus langfristigen Kapitalanlagen mit einer Haltedauer von über einem Jahr (Long Term Capital Gains) gelten, wenn sie mehr als eine Million USD ausmachen. Das betrifft insbesondere Veräußerungsgewinne von Immobilien und Wertpapieren, die bisher einem ermäßigten Steuersatz von höchstens 20 Prozent unterliegen.
Zusätzlich soll für Spitzenverdiener ab 400.000 USD die Beitragslast in der Sozialversicherung (Social Security Tax) steigen. Damit erhöhen sich auch die Personalkosten für die Unternehmen.
Auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Erhöhungen geplant. So soll der bundesweit geltende Spitzensteuersatz von 40 Prozent auf 45 Prozent erhöht werden. Zusätzlich ist eine Senkung des Freibetrages von derzeit 11,58 Millionen auf 3,5 Millionen USD je Person vorgesehen. Das entspricht einer Reduktion des Freibetrages zur Erbschaft- und Schenkungsteuer um rund 70 Prozent.
Die Biden-Administration möchte darüber hinaus eine viel genutzte Praxis abschaffen, wonach Personen bestimmte Gegenstände in ein Unternehmen einbringen und anschließend die Unternehmensanteile übertragen, um Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sparen. Mit dieser Umstrukturierung lassen sich Ersparnisse um bis zu 40 Prozent realisieren. Dies ergibt sich daraus, dass bei der Bewertung von Unternehmensvermögen steuerliche Abschläge anwendbar sind.
Die Bundessteuer für Unternehmen, die im Sinne des Steuerrechts als Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sind, soll von 21 Prozent auf 25 oder 28 Prozent steigen (Körperschaftssteuertarif). Hinzu kommt die Steuerlast auf Ebene der Bundesstaaten. Je nach Bundesstaat kann für eine Kapitalgesellschaft die Gesamtsteuerlast auf knapp 36 Prozent steigen.
Für Gewinne, die Unternehmen im Ausland erwirtschaften, sollen in den USA 21 Prozent Steuern fällig werden. Bisher sind es 10,5 Prozent. Diese Besteuerungsregel betrifft Unternehmen mit Auslandsbeteiligungen von mindestens 50 Prozent.
Ein weiteres Ziel besteht darin, mehr Arbeitsplätze in den USA zu schaffen. Unternehmen sollen im Inland produzieren. Um dies zu fördern, möchte die Biden-Administration eine Steuergutschrift von zehn Prozent gewähren, wenn ein Unternehmen Produktionsstandorte im Inland wiederbelebt oder die Gehälter von Produktionsmitarbeitern bedeutend erhöht. Umgekehrt soll für Unternehmen, die mit der Produktion ins Ausland abwandern, eine Strafsteuer fällig werden. Diese ist für Gewinne vorgesehen, die Unternehmen durch die Verlagerung von Produktionswerken ins Ausland erzielen.
Die angedachten Steuerrechtsänderungen der Biden-Administration wirken sich auch auf deutsche Unternehmen aus, die Tochtergesellschaften in den USA haben. Trotz der Steuererhöhungen kann es für ein Unternehmen weiterhin zweckmäßig sein, in Hinblick auf die Steuergutschrift (Made in America tax credit) in Produktionsstandorte zu investieren. Insgesamt sind aber für viele Steuerpflichtige höhere Steuerbelastungen zu erwarten. Bei Fragen zu den Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen kann ein Steuerberater Antworten liefern.
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