Globale Mindeststeuer für 2020 geplant

Im Jahr 2020 soll eine globale Mindeststeuer kommen. Die Finanzminister der G20-Länder haben sich bereits im Sommer 2019 in einer gemeinsamen Erklärung auf eine stärkere Besteuerung von internationalen Großkonzernen verständigt. Die Versuche der EU-Staaten, in Europa eine Digitalsteuer einzuführen, sind hingegen aufgrund der Gegenstimmen Irlands und Skandinaviens fehlgeschlagen.

Im Jahr 2020 soll eine globale Mindeststeuer kommen. Die Finanzminister der G20-Länder haben sich bereits im Sommer 2019 in einer gemeinsamen Erklärung auf eine stärkere Besteuerung von internationalen Großkonzernen verständigt. Die Versuche der EU-Staaten, in Europa eine Digitalsteuer einzuführen, sind hingegen aufgrund der Gegenstimmen Irlands und Skandinaviens fehlgeschlagen.

In einigen Ländern wie Frankreich und Großbritannien folgten entsprechende Steuermodelle auf nationaler Ebene. Dies führt zu uneinheitlichen Regelungen und erhöht das Potenzial, Steuersysteme auszunutzen. Zukünftig soll eine globale Mindeststeuer dafür sorgen, dass international auftretende Großkonzerne stärker besteuert werden.

Hintergrund für die geplante stärkere Besteuerung von Digitalkonzernen

Laut Schätzungen der EU-Kommission zahlen klassische Unternehmen mehr als 20 Prozent Unternehmenssteuern, während Digitalkonzerne durchschnittlich nur rund neun Prozent entrichten. Das liegt daran, dass Großunternehmen der Digitalbranche den Firmensitz oftmals nur in einem Staat haben und ihre Geschäfte in außereuropäischen Ländern mit günstigen Steuersätzen ausüben. Ihre internationalen Kunden bringen ihnen aber weltweit Umsätze und Gewinne ein.

Besteuerungsrechte zwischen den Staaten verteilen

Heutzutage gehören Digitalkonzerne in Hinblick auf die Wertschöpfung zu den weltweit führenden Unternehmen. Zum Jahresende 2018 belegten Microsoft, Apple und Alphabet laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY die vordersten Ränge. Innerhalb der OECD fokussieren sich die Mitgliedstaaten auf die Fragen, wie die Besteuerungsrechte zwischen den Ländern zu verteilen sind und wie eine globale Mindeststeuer aussehen kann. Ein kritischer Punkt besteht darin, welcher Gewinnanteil in jenem Staat zu besteuern ist, in dem der Kunde des Digitalkonzerns das Leistungsangebot nutzt. Den Plänen zufolge dürfte der Produktionsstaat für die Besteuerung zukünftig weniger ausschlaggebend sein.

Eine stärkere Besteuerung in den Staaten, in denen die Unternehmen die Waren und Dienstleistungen verkaufen, hätte allerdings auch negative Auswirkungen auf Deutschland, zumal zahlreiche deutsche Betriebe von hier aus den internationalen Markt bedienen. In der Automobilbranche gehen beispielsweise rund 80 Prozent der deutschen Produkte an ausländische Abnehmer. Bei einer stärkeren Besteuerung in den Staaten der Kunden könnten der Bundesrepublik Deutschland bis zu 17 Prozent der betrieblichen Steuereinnahmen entgehen. Deshalb stößt eine Digitalsteuer hierzulande auf Skepsis.

Globale Mindeststeuer

Deutschland plädiert vielmehr für die Einführung einer globalen Mindeststeuer. Dieses Konzept sieht vor, dass international agierende Unternehmen weltweit einen Mindeststeuersatz entrichten. Demnach wäre es für diese Großkonzerne nicht mehr so lohnenswert, Gewinne in Staaten mit niedrigen Steuersätzen zu bündeln. Der Ansatz einer globalen Mindeststeuer dürfte auch für die USA interessant sein.

Deutschland hat ein Interesse daran, dass möglichst wenig Steuereinnahmen vom Produktionsstaat in den Konsumstaat wandern. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, dass Digitalkonzerne Gewinne aus Werbeeinnahmen in jenen Staaten besteuern, in denen sich die Kunden befinden. Andere Steuern wären dort zu entrichten, wo das jeweilige Unternehmen seinen Produktionsstandort hat.


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