Führen Steuerpflichtige ihr Fahrtenbuch richtig, können sie damit im Vergleich zur 1-Prozent-Regelung Steuern sparen. Doch in der Praxis kommt es häufig dazu, dass das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs und die Daten anzweifelt. Die Folge: Hohe Nachzahlungen, da die 1-Prozent-Regelungen meist zu einer höheren Steuerbelastung führen. Wer jedoch die häufigsten Fehler beim Führen des Fahrtenbuchs vermeidet, geht auf Nummer sicher.
Führen Steuerpflichtige ihr Fahrtenbuch richtig, können sie damit im Vergleich zur 1-Prozent-Regelung Steuern sparen. Doch in der Praxis kommt es häufig dazu, dass das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs und die Daten anzweifelt. Die Folge: Hohe Nachzahlungen, da die 1-Prozent-Regelungen meist zu einer höheren Steuerbelastung führen. Wer jedoch die häufigsten Fehler beim Führen des Fahrtenbuchs vermeidet, geht auf Nummer sicher.
Ein Fahrtenbuch wird vom Finanzamt nur dann als richtig anerkannt, wenn jede Fahrt zeitnah aufgezeichnet wird. Die Fahrten alle paar Tage nachzutragen, ist nicht ausreichend. Im Idealfall wird jede Bewegung von Beginn an immer sofort eingetragen, egal ob Privatfahrten oder geschäftliche Fahrt.
Der Fiskus erwartet eine „in sich geschlossene Form“ des Fahrtenbuchs. Die Angaben müssen in einem fortlaufenden Zusammenhang stehen. Eine Lose-Blatt-Sammlung mit Angaben reicht nicht aus, um die Fahrten ausreichend zu dokumentieren und den Anforderungen zu genügen.
Die Excel-Tabelle ist zwar praktisch, um das Fahrtenbuch zu führen, aber leider nicht zulässig, wie jeder Steuerberater bestätigen wird. Wird elektronische Software genutzt, muss sichergestellt sein, dass die Angaben nachträglich nicht geändert werden können. Dies ist bei einem Eintrag in Excel nicht gewährleistet, weshalb ein solches Fahrtenbuch regelmäßig nicht anerkannt wird.
Das Fahrtenbuch muss immer mit allen anderen Beweisen übereinstimmen, die die aufgesuchten Orte oder den Kilometerstand dokumentieren könnten. Beispiele hierfür sind:
Weist das Fahrtenbuch an einem Tag keinen Eintrag auf, obwohl getankt wurde, wird das Finanzamt misstrauisch.
Ein Fahrtenbuch ist nur dann richtig geführt, wenn jede Fahrt mit dem Fahrzeug in vollständigem Umfang aufgezeichnet wird. Zu den Pflichtangaben bei geschäftlichen Fahrten gehören:
Ähnlich umfangreich müssen die Angaben zu Privatfahrten sein. Die Anforderungen machen Angaben zum Reisezweck entbehrlich. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz müssen jedoch als solche gekennzeichnet werden.
Alle Angaben im Fahrtenbuch müssen lückenlos geführt werden. Fehlen zwischendurch Einträge, kann das Finanzamt die 1-Prozent-Regelung für die Ermittlung der Steuern für das Fahrzeug nutzen. Bevor sich Steuerpflichtige für das Führen eines Fahrtenbuchs entscheiden, sollten sie sich von ihrem Steuerberater beraten lassen.
Ratzke Hill PartGmbB
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