Die Steuer-Identifikationsnummer wurde im Jahr 2007 eingeführt und damals allen in Deutschland gemeldeten Bürgern schriftlich mitgeteilt. Ist die Nummer nicht mehr auffindbar, gibt es aber Möglichkeiten, sie wieder zu beantragen.
Die Steuer-Identifikationsnummer wurde im Jahr 2007 eingeführt und damals allen in Deutschland gemeldeten Bürgern schriftlich mitgeteilt. Ist die Nummer nicht mehr auffindbar, gibt es aber Möglichkeiten, sie wieder zu beantragen.
Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine Nummer mit elf Ziffern, deren letzte Zahl eine Prüfziffer zur Überprüfung der zehn vorangehenden Ziffern darstellt. Sie ist einer Person fest zugeordnet und ersetzt die persönliche Steuernummer. Auch Kinder erhalten eine Nummer. Sie ändert sich das ganze Leben lang nicht, auch nicht bei einer Heirat oder einem Umzug. Auch das zuständige Finanzamt ist daraus im Gegensatz zur bisherigen Steuernummer nicht mehr ersichtlich.
Die Steuer-Identifikationsnummer dient dazu, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, beispielsweise die Steuererklärung. Dennoch ist sie nicht zwingend erforderlich, um eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben zu können.
Für alle Personen, die 2007 bereits in Deutschland lebten, wurde die Steuer-Identifikationsnummer schriftlich mitgeteilt. Aus dem Informationsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern geht die Nummer eindeutig hervor. Wer dieses nicht mehr zur Hand hat, kann die Steuer-Identifikationsnummer aber auch auf anderen Wegen finden:
Ist die Steuer-Identifikationsnummer trotz aller Bemühungen nicht mehr zu finden, kann sie durch das Bundeszentralamt für Steuern neu mitgeteilt werden.
Im Regelfall wird die Steueridentifikationsnummer automatisch ausgestellt, sobald das BZSt durch die Meldebehörden von einem Zuzug aus dem Ausland oder der Geburt eines Kindes erfährt. In seltenen Fällen kann es jedoch passieren, dass diese Mitteilung ausbleibt. Wurden binnen drei Monaten ab der Meldung bei den Meldebehörden keine entsprechenden Informationen herausgegeben, macht es Sinn, die Steueridentifikationsnummer zu beantragen. Hierfür stehen zwei Wege zur Verfügung:
In beiden Fällen müssen der vollständige Name, die Anschrift, der Geburtsort sowie das Geburtsdatum mitgeteilt werden. Die Bearbeitungszeit für das Anliegen kann bis zu vier Wochen betragen. Die Informationen werden ausschließlich per Brief mitgeteilt, Auskünfte per E-Mail oder Telefon sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Wissen Bürger ihre Steuer-ID-Nr nicht mehr, so können diese ebenfalls denselben Service nutzen.
Ratzke Hill PartGmbB
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