Mit strafbefreiender Selbstanzeige Airbnb-Einkünfte nachmelden

27. März 2021
Tags: Allgemein

So manchem Airbnb-Vermieter könnte nun Ärger mit der Finanzbehörde drohen. Die irische Vermittlungsplattform Airbnb muss nämlich Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die Finanzämter herausgeben. Diese Herausgabe hat die Steuerfahndung Hamburg in einem jahrelangen Gerichtsverfahren in Irland per letztinstanzlichem Urteil erwirkt. Derzeit werten die Steuerfahnder die dazugehörigen Daten aus, um sie dann an die jeweiligen Bundesländer weiterzuleiten. Damit drohen Vermietern, die Einkünfte über Airbnb erzielt und dieselben nicht beim zuständigen Finanzamt angegeben haben, unangenehme Nachzahlungen.

So manchem Airbnb-Vermieter könnte nun Ärger mit der Finanzbehörde drohen. Die irische Vermittlungsplattform Airbnb muss nämlich Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die Finanzämter herausgeben. Diese Herausgabe hat die Steuerfahndung Hamburg in einem jahrelangen Gerichtsverfahren in Irland per letztinstanzlichem Urteil erwirkt. Derzeit werten die Steuerfahnder die dazugehörigen Daten aus, um sie dann an die jeweiligen Bundesländer weiterzuleiten. Damit drohen Vermietern, die Einkünfte über Airbnb erzielt und dieselben nicht beim zuständigen Finanzamt angegeben haben, unangenehme Nachzahlungen. Betroffene, die diese Einnahmen in der Vergangenheit nicht versteuert haben, sollten jetzt die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vom Steuerberater prüfen lassen, um einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.

Mieteinnahmen sind in der Einkommensteuererklärung auszuweisen

Vermieter müssen alle Mieteinkünfte in der Anlage „V“ (Vermietung) zur Einkommensteuererklärung anführen, unabhängig davon, ob sie die Objekte dauerhaft oder nur zeitweise vermieten. Aus diesen Angaben sind für das Finanzamt die Höhe der Mieteinnahmen und das vermietete Objekt ersichtlich.

Auf Basis der aus Irland erhaltenen Daten werden sich die deutschen Finanzämter nunmehr die Steuererklärungen der vergangenen Jahre ansehen, um zu überprüfen, ob die Vermieter die Mieteinkünfte über Airbnb korrekt, falsch oder gar nicht angegeben haben. Im Falle verschwiegener Einnahmen können sie die Steuern bis zu zehn Jahre rückwirkend einfordern.

Rechtzeitig strafbefreiende Selbstanzeige erstatten

Für Airbnb-Nutzer, die ihre Mieteinnahmen entweder gar nicht oder nur unvollständig dem Finanzamt übermittelt haben, heißt es jetzt, aktiv zu werden und schnell zu sein. Solange das Finanzamt weder eine Aufforderung zur Stellungnahme geschickt noch ein Schreiben über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens versendet hat, können sich Betroffene mit einer strafbefreienden Selbstanzeige aus der Misere ziehen.

In dieser Selbstanzeige müssen die Vermieter die Mieteinnahmen, die sie durch Vermietungen über Airbnb erzielt haben, mindestens für die vergangenen zehn Jahre bekannt geben und unkorrekte Angaben korrigieren. Darüber hinaus sind die aufgewendeten Werbungskosten anzuführen. Die Selbstanzeige sollte so rasch wie möglich mit Unterstützung eines Steuerberaters erstattet werden.

Strafmildernde Selbstanzeige und Nachmeldung von Airbnb-Einkünften

Für Airbnb-Nutzer, die bereits unangenehme Post vom Finanzamt erhalten haben, kann sich eine Selbstanzeige strafmildernd auswirken, zumal sie mit dem Nachmelden die vollendete Steuerhinterziehung eingestehen. Im besten Fall leitet das Finanzamt das Strafverfahren erst gar nicht ein. Alternativ schließt die Behörde das bereits eingeleitete Verfahren rasch mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe ab.

Airbnb-Vermieter, die trotz drohender Geldbuße nicht aktiv werden, müssen im schlimmsten Fall mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung und einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Fasst der Betroffene eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen aus, gilt er als vorbestraft.

Vor dem Hintergrund dieser negativen Konsequenzen ist es jedenfalls sinnvoll, mit Unterstützung eines Steuerberaters eine Selbstanzeige zu erstatten und die Airbnb-Einkünfte beim Finanzamt nachzumelden.


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