Nebenfolgen der Steuerhinterziehung

Wer an die unangenehmen Folgen einer entdeckten Steuerhinterziehung denkt, hat dabei in erster Linie hohe Geldbußen, eine Gefängnisstrafe oder den öffentlichen Reputationsverlust im Kopf. Nicht zu unterschätzen sind jedoch die Nebenfolgen der Steuerhinterziehung. Auch diese können für den Täter mitunter äußerst unangenehm sein und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer an die unangenehmen Folgen einer entdeckten Steuerhinterziehung denkt, hat dabei in erster Linie hohe Geldbußen, eine Gefängnisstrafe oder den öffentlichen Reputationsverlust im Kopf. Nicht zu unterschätzen sind jedoch die Nebenfolgen der Steuerhinterziehung. Auch diese können für den Täter mitunter äußerst unangenehm sein und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Grundsätzlich ist zwischen unterschiedlichen Arten von Folgen einer Steuerhinterziehung zu unterscheiden:

  • Strafrechtliche Konsequenzen der Steuerhinterziehung
  • Steuernachzahlung inklusive der fälligen Zinsen
  • Nebenfolgen der Steuerhinterziehung

In diesem Beitrag soll es in erster Linie um die Nebenfolgen der Steuerhinterziehung gehen. Betroffenen soll verdeutlicht werden, mit welchen Konsequenzen sie jenseits des Strafrechts und zusätzlich zu den finanziellen Folgen zu rechnen haben und von welchen Umständen die Tragweite der Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung abhängt.

Gewerbe- und waffenrechtliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung

Begeht ein Gewerbetreibender Steuerhinterziehung, so kann dies die Entziehung der Gewerbeerlaubnis zur Folge haben, da mit der Steuerhinterziehung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage gestellt ist. Vor allem, wenn Steuerhinterziehung in sehr hohen Dimensionen vorliegt, ist der Verlust der Gewerbeerlaubnis oftmals kaum noch zu vermeiden.

Auch wer einen Waffenschein besitzt, muss im Falle einer Steuerhinterziehung mit unliebsamen Konsequenzen rechnen. Schon ab der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen droht hier der Verlust des Waffenscheins bzw. der Widerruf der Waffenbesitzkarte. Da der Entzug des Jagdscheins spezifische waffenrechtliche Verfehlungen erfordert, sind dagegen zumindest in diesem Bereich bei einer Steuerhinterziehung keine weiteren unliebsamen Nebenfolgen zu befürchten.

Nebenfolgen der Steuerhinterziehung für bestimmte Berufsgruppen

Darüber hinaus müssen bestimmte Berufsgruppen mit negativen Konsequenzen rechnen, falls sie Steuern hinterziehen. Zu diesen Berufsgruppen zählen Rechts- und Steuerberater, Apotheker, Ärzte, Architekten, Bankmitarbeiter, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Hier drohen spezifische disziplinarrechtliche Folgen für den jeweiligen Beruf, im schlimmsten Fall muss sogar mit der Erteilung eines indirekten Berufsverbots gerechnet werden, da die Zulassung entzogen werden kann. Wer sich in einem Beamtenverhältnis befindet, verliert den Status als Beamter, wenn er wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist und ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Weitere Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung

Auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts drohen Steuerhinterziehern ernsthafte und weitreichende Konsequenzen. So kann beispielsweise von den Behörden eine Passversagung oder ein Passentzug vorgenommen werden, auch das Betreten des nicht öffentlichen Bereichs eines Flughafens kann verboten werden. In Einzelfällen droht den Steuerhinterziehern die Ausweisung aus Deutschland. Dies gilt natürlich nicht für deutsche Staatsbürger. Auch der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Ausschreibung kann eine, oftmals nicht genügend beachtete, Nebenfolge der Steuerhinterziehung sein.

Darüber hinaus kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verlangen, dass ein Geschäftsführer, der sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, abberufen und ihm die Ausübung einer Tätigkeit bei einer juristischen Person generell verboten wird. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt, sofern der Steuerhinterzieher zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von über 3 Monaten verurteilt worden ist.


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