Das steuerliche Reisekostenrecht hat sich mit Beginn des Jahres 2014 geändert. So werden beispielsweise die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland neu gestaffelt: Statt bisher drei gibt es nun nur noch zwei betragsmäßige Pauschalen und zwar:
Das steuerliche Reisekostenrecht hat sich mit Beginn des Jahres 2014 geändert. So werden beispielsweise die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland neu gestaffelt: Statt bisher drei gibt es nun nur noch zwei betragsmäßige Pauschalen und zwar:
• € 12,00 für den Tag, an dem der Arbeitnehmer mehr als acht Stunden von seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist,
• € 24,00 für jeden Tag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist sowie
• je € 12,00 für den Anreise- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung.
Auch gibt es künftig pro Arbeitsverhältnis nur noch eine Tätigkeitsstätte. Entscheidend ist dies für die Beantwortung der Frage, ob Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen berücksichtigt werden können. Daneben gibt es Änderungen bei der doppelten Haushaltsführung sowie bei der Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit.
Hinweis der Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft: Zum neuen Reisekostenrecht hat das Bundesfinanzministerium ausführlich Stellung genommen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!
Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft
Telefon: 089/62816960
E-Mail: info@steuerberater-muenchen.de