Die verdeckte Einlage kann sich steuerlich auf die Gesellschaft auswirken. Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn ein Gesellschafter oder eine Person, die ihm nahe steht, der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung im Gesellschaftsverhältnis ihren Grund hat. Dieser Vermögensanteil kann sich aus einer Erhöhung der Aktiva, einer Verringerung der Passiva oder einem unentgeltlichen Erwerb eines Firmenwertes ergeben.
Die verdeckte Einlage kann sich steuerlich auf die Gesellschaft auswirken. Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn ein Gesellschafter oder eine Person, die ihm nahe steht, der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung im Gesellschaftsverhältnis ihren Grund hat. Dieser Vermögensanteil kann sich aus einer Erhöhung der Aktiva, einer Verringerung der Passiva oder einem unentgeltlichen Erwerb eines Firmenwertes ergeben.
Die Voraussetzung des ursächlichen Zusammenhangs ist dann erfüllt, wenn ein Nichtgesellschafter diesen Vermögensvorteil nicht gewährt hätte, weil es der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns widersprochen hätte.
Der Begriff verdeckte Einlage findet sich in den Körperschaftsrichtlinien (KStR), nicht aber im Körperschaftsteuergesetz. Er baut auf dem einkommensteuerlichen Einlagebegriff auf. Darüber hinaus hat der BFH diesen Ausdruck mitgeprägt und dabei die Unentgeltlichkeit der Vermögenszuwendung als wesentliche Voraussetzung definiert.
Demnach handelt es sich bei der verdeckten Einlage um eine Vorteilszuwendung, die unentgeltlich erfolgt und damit keine Verpflichtung einer Gegenleistung für die Gesellschaft begründet. Das Wort „verdeckt“ heißt, dass die Einlage nicht als solche erkennbar ist, sondern von anderen Geschäftsvorgängen überlagert wird.
Beispiele:
Diese Vermögenszuwendungen erfüllen den Begriff eines einlagefähigen Vermögensvorteils und einer verdeckten Einlage, wenn sie einer Gesellschaft zugewendet werden:
Einlagefähig heißt, dass das übertragene Wirtschaftsgut bei der Gesellschaft bilanzierungsfähig ist.
Diese Vermögensvorteile sind hingegen nicht einlagefähig und erfüllen damit die Voraussetzung einer verdeckten Einlage nicht:
Das Gewähren einer verdeckten Einlage kann in der Gesellschaft steuerliche Konsequenzen haben:
Gerade wegen der möglichen steuer(straf)rechtlichen Konsequenzen ist es ratsam, zu möglichen verdeckten Einlagen einen Steuerberater um Rat zu fragen.
Ratzke Hill PartGmbB
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