Vermögen erben: Vorsicht vor Erbschaftsteuerhinterziehung

Vermögen zu erben begründet einige Pflichten. So müssen Erben dem Finanzamt die Erbschaft anzeigen und die darauf entfallende Steuer entrichten. Andernfalls droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung. Von den Erben ist daher einiges zu beachten, um den Tatbestand der Erbschaftsteuerhinterziehung nicht zu erfüllen.

Vermögen zu erben begründet einige Pflichten. So müssen Erben dem Finanzamt die Erbschaft anzeigen und die darauf entfallende Steuer entrichten. Andernfalls droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung. Von den Erben ist daher einiges zu beachten, um den Tatbestand der Erbschaftsteuerhinterziehung nicht zu erfüllen.

Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erbschaftsteueranzeige

Gemäß § 30 ErbStG müssen Personen, die eine Erbschaft antreten, das zuständige Finanzamt über diesen Umstand informieren. Die Anzeige über den Erbschaftsanfall muss binnen drei Monaten ab Kenntnisnahme von der Erbschaft erfolgen.

Wenn ein Erbe die Erbschaftsteueranzeige oder -erklärung nicht einreicht, kann dem Betroffenen eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen angelastet und ein Steuerstrafverfahren eröffnet werden. Einige Erben wissen nicht, dass sie diese Erklärung auch dann abgeben müssen, wenn sie kaum etwas geerbt haben oder das Geerbte den gesetzlichen Freibetrag voraussichtlich nicht übertreffen wird. Es ist nämlich Aufgabe des Finanzamtes zu prüfen, ob ein Erbe steuerpflichtig ist oder nicht. Für den Erbfall muss der Betroffene grundsätzlich Erbschaftsteuer zahlen, wobei sich die Höhe nach dem Gesamtwert der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad richtet.

Das Gericht unterstellt bereits dann eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen, wenn der Erbe über Art und Umfang der Erbschaft Bescheid weiß und keine Erbschaftsteuererklärung abgibt. Wenn der Betroffene hingegen zeitnah einen Steuerberater beauftragt und die Erbschaftsteuererklärung dennoch nicht rechtzeitig einreicht, ist nach der Rechtsprechung kein vorsätzliches Handeln anzunehmen.

Steuerschulden des Erblassers melden

Die zuständige Finanzbehörde legt die Erbschaftsteuer für jeden Erben einzeln entweder anhand des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge fest. Für den Erben ist es daher wichtig, das geerbte Vermögen vollständig anzugeben, um nicht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu riskieren.

Es geht nicht nur darum, eigene Steuerschulden, sondern auch jene des Erblassers zu begleichen. Deshalb sollten Erben jedenfalls die Steuerschulden des Erblassers dem Finanzamt melden. Wenn eine solche Erklärung unterbleibt, droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, obwohl der Erbe selbst mit dem Sachverhalt nichts zu tun hatte. Betroffene sind daher gut beraten, das Finanzvermögen des Verstorbenen genau zu prüfen.

Strafen bei Steuerhinterziehung

Das Hinterziehen von Erbschaftsteuer erfüllt den Straftatbestand nach §§ 369 ff AO. Im Falle einer Verurteilung wegen Erbschaftsteuerhinterziehung sind diese Konsequenzen und Strafen zu erwarten, die sich nach der Höhe der Steuersumme richten:

  • Hinterzogener Steuerbetrag von weniger als 1.000 Euro: regelmäßig Einstellung des Verfahrens, sobald die Zahlung erfolgt ist
  • Ab 50.000 Euro: Geldstrafe, im Einzelfall Haftstrafe
  • Ab 100.000 Euro: regelmäßig Haftstrafe ohne Bewährung
  • Ab 1.000.000 Euro: meist Haftstrafe ohne Bewährung

Um diese unangenehmen Konsequenzen zu vermeiden, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Steuerberater einzuschalten. Dieser kann allenfalls auch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen.


Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!