Jedes neue Jahr bringt Änderungen im Steuerrecht mit sich. Die folgenden Ausführungen bieten einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Was gilt es ab dem 1. Januar 2016 bei der Zahlung von Steuern zu beachten?
Jedes neue Jahr bringt Änderungen im Steuerrecht mit sich. Die folgenden Ausführungen bieten einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Was gilt es ab dem 1. Januar 2016 bei der Zahlung von Steuern zu beachten?
Im Juli 2015 wurde durch die Bundesregierung die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags für 2015 und 2016 beschlossen. Hinzu kommt ab 1. Januar 2016 die Anpassung des Steuertarifverlaufs entsprechend der Inflation der Jahre 2014 und 2015, um die kalte Progression vollständig abzubauen. Zudem profitieren Familien ab dem 1. Januar 2016 von weiteren Verbesserungen wie der Erhöhung des Kindergelds, des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sowie des Kinderzuschlags für Geringverdiener. Durch aktuellen Änderungen im Steuerrecht sind ab 2016 folgende Beträge maßgeblich:
Ab 2016 werden die für die Buchführungspflichten maßgeblichen Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch sowie in der Abgabenordnung angehoben. Nunmehr ist für Umsätze pro Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr ein Schwellenwert von 600.000 Euro maßgeblich. Für Gewinne aus einem Gewerbebetrieb oder einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit sind 60.000 Euro der relevante Wert.
Im Umsatzsteuergesetz ergeben sich 2016 Steueränderungen bezüglich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nunmehr sind hoheitliche Aufgaben aus dem §2b des Umsatzsteuergesetzes ausgenommen, es sei denn, es kommt hier zu größeren Wettbewerbsverzerrungen. Es gilt eine Übergangsregelung für die Dauer von fünf Jahren. Bis zum 1. Januar 2021 kann somit auch die Anwendung des alten Rechts gewählt werden.
Ratzke Hill PartGmbB
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