StaRUG: Risikofrüherkennung ist für Geschäftsführer verpflichtend
Freitag, 30 Juli 2021. Veröffentlicht in Allgemein
Mit dem StaRUG, dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz, hat der Gesetzgeber ein verpflichtendes System zur Risikofrüherkennung und zum Krisenmanagement festgeschrieben. Demnach sind Geschäftsführer nach § 1 StaRUG dazu verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem zu schaffen, mit dem sie die Entwicklungen fortlaufend überwachen, die den künftigen Bestand des Unternehmens in Gefahr bringen könnten. Für den Fall, dass sie solche Risiken wahrnehmen, trifft sie eine Informationsverpflichtung gegenüber den Überwachungsorganen. Diese Pflicht für die Geschäftsführer haftungsbeschränkter Unternehmen ist einer bereits seit längerer Zeit bestehenden Verpflichtung zur Schaffung eines Früherkennungssystems für Aktiengesellschaften nachempfunden.