Blog und Steuernews der Steuerkanzlei Ratzke Hill

Selbstanzeige bei getrennten Ehegatten

Selbstanzeige bei getrennten Ehegatten

Im Regelfall hat ein Ehegatte vor einer Selbstanzeige beim Finanzamt den anderen Ehegatten vorab zu informieren – auch wenn sie getrennt leben – um diesen die Möglichkeit zu geben, sich der Selbstanzeige anzuschließen (vergl. auch OGL Schleswig Holstein 21.12.2012, 10 UF 81/12).

Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags ist keine Steuerhinterziehung!

Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags ist keine Steuerhinterziehung!

Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgibt und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für das Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Dezember 2012).

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