Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer: Nur ein Teil vom Ganzen

Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist vielen Laien nicht geläufig. Häufig werden beide Begriffe sogar synonym verwendet. Zwischen beiden Steuerarten gibt es jedoch durchaus Unterschiede.

Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist vielen Laien nicht geläufig. Häufig werden beide Begriffe sogar synonym verwendet. Zwischen beiden Steuerarten gibt es jedoch durchaus Unterschiede.

Lohnsteuer als Teil der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das gesamte Einkommen erhoben. Das Einkommensteuergesetz sieht hierfür sieben Einkunftsarten vor:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • nicht-selbstständige Arbeit
  • selbstständige Arbeit
  • Gewerbebetrieb
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen
  • sonstige Bezüge

Jeder deutsche Bürger ist verpflichtet, seine generierten, steuerpflichtigen Erträge beim Finanzamt anzumelden. Diese werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt und anschließend an die Behörde abgeführt.

Im Unterschied dazu erstreckt sich die Lohnsteuer nicht auf das gesamte Einkommen. Stattdessen stellt sie die Besteuerung auf eine der sieben Einkunftsarten dar. Sie wird auf Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erhoben und ist damit Teil der Einkommensteuer.

Wann Lohnsteuer und Einkommensteuer identisch sind

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da der Arbeitgeber die auf ihr Entgelt entfallende Lohnsteuer anhand der Lohnsteuermerkmale ermittelt und direkt an das Finanzamt abführt. Sie brauchen deshalb nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie zusätzlich zum Gehalt Erträge aus anderen Einkunftsarten (z. B. als Unternehmen) anmelden müssen oder wenn sie Ausgaben zur Minderung der Steuern geltend machen wollen.

Nur bei der Lohnsteuer: Keine Verpflichtung zur Meldung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da der Arbeitgeber die auf ihren Lohn entfallende Lohnsteuer anhand der Lohnsteuermerkmale ermittelt und direkt an das Finanzamt abführt. Sie brauchen deshalb ihre Steuer nur dann selbst an die zuständige Behörde melden, wenn sie zusätzlich Geld aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus Kapitalerträgen) realisieren oder wenn sie Ausgaben zur Minderung der Steuer geltend machen wollen.

Sind die Lohnsteuerklassen auch für die Einkommensteuer relevant?

Jeder Arbeitnehmer wird anhand seiner familiären Situation in eine von sechs Lohnsteuerklassen eingeteilt. Diese hilft dem Unternehmen dabei, die auf den Lohn anfallenden Steuern richtig zu berechnen und zu zahlen. Da er die privaten Finanzen seiner Belegschaft nicht kennt, versucht man so, den Steuerabzug näherungsweise möglichst genau zu bestimmen. Hierbei sind bereits verschiedene Freibeträge eingerechnet (z. B. Arbeitnehmerpauschbetrag), durch die sie bares Geld sparen können.

Die Lohnsteuerklassen sind aber nur für die Ermittlung der Lohnsteuer bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten relevant. Das Finanzamt berechnet die vollständigen Steuern über alle Einkunftsarten anhand der Höhe der gesamten Einnahmen.

Die Lohnsteuer in der Steuererklärung

Die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit tragen Steuerpflichtige in ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage N ein. Hierfür stellt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung aus, die das Gehalt (bezogen auf ein Jahr) sowie die darauf abgeführten Steuern ausweist. Die bereits gezahlte Lohnsteuer wird schließlich von der gesamten Einkommensteuer abgezogen. Ergibt sich eine negative Differenz, erhält der Steuerpflichtige eine Steuerrückerstattung.


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