Blog und Steuernews der Steuerkanzlei Ratzke Hill

Offenlegung Jahresabschluss

Offenlegung Jahresabschluss

Wenn in Deutschland Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften ihren Jahresabschluss offenlegen müssen, kommt es oft zu Verspätungen. Wer hier trödelt, kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Das muss nicht sein. 

Digitales Belegbuchen: So einfach kann Buchführung sein

Digitales Belegbuchen: So einfach kann Buchführung sein

Mit dem Internet und der Digitalisierung haben sich viele Arbeitsabläufe in Unternehmen verändert. Auch die Buchführung unterliegt dem Wandel der Zeit. Absprachen mit dem Steuerberater zur Übermittlung von Pendelordnern und lästiges Suche nach Belegen werden bald der Vergangenheit angehören. Die digitale Buchführung macht es möglich.

Provisionen beim Elterngeld

Provisionen beim Elterngeld

Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen, wenn sie neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstich-tagen regelmäßig gezahlt werden.

Kosten für ein Erststudium

Kosten für ein Erststudium

Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nach dem Abitur sind nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzieh-bar. Hieran ändert auch die zwischenzeitlich ergangene anderweitige Recht-sprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2011 nichts.

Kleinunternehmer: Option zur Regelbesteuerung

Kleinunternehmer: Option zur Regelbesteuerung

Gibt ein Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung ab, in der er seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwirft, kann dies als Option zur Regelbesteuerung zu verstehen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Kleinunternehmer zu Unrecht davon ausging, die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten zu haben.

Einkommensteuerpauschalierung bei Geschenken

Einkommensteuerpauschalierung bei Geschenken

In drei Grundsatzurteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Pauschalierung der Einkommensteuer für Zuwendungen und Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer nur dann in Betracht kommt, wenn die Geschenke beim Empfänger (Geschäftsfreund / Arbeitnehmer) zu einkommensteuerbaren und grund-sätzlich auch einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen.

Steuersatz für ein Hotelfrühstück

Steuersatz für ein Hotelfrühstück

Der Preis für ein Frühstück im Hotel unterliegt dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Der ermäßigte Steuersatz (7 %) gilt nur für die Übernachtung selbst – und zwar auch dann, wenn ein Pauschalpreis für Übernachtung und Frühstück vereinbart wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich klargestellt. Begründung: Das Frühstück gehört nicht unmittelbar zur Vermietung. Mit Einführung des sogenannten Hotelsteuer-Privilegs wollte der Gesetzgeber nur die kurzfristige Vermietung (d. h. die Übernachtung selbst) begünstigen, nicht aber die sonstigen Hotelleistungen wie z. B. Bezahlfernsehen, Sauna, Schwimmbad, Verpflegung und die Vermietung von Tagungsräumen.

Schenkung zwischen Eheleuten

Schenkung zwischen Eheleuten

Nach dem Gesetz ist die Schenkung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses / einer Eigentumswohnung zwischen Eheleuten schenkungsteuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt allerdings nicht für die Schenkung einer Ferien- oder Zweitwohnung, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich klargestellt hat.

Ermäßigung für Handwerkerleistungen

Ermäßigung für Handwerkerleistungen

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen wird keine Steuerermäßigung gewährt, wenn er den Handwerker bar bezahlt. Dies gilt auch bei Barzahlung an einen öffentlich bestellten Handwerker.

Besteuerung von Abfindungen

Besteuerung von Abfindungen

Das BMF hat sich zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen geäußert.

Hintergrund: Für Entlassungsentschädigungen gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Entlastung in Gestalt einer Tarifbegünstigung. Der Grund: Entschädigungen führen i. d. R.  zu einer Zusammenballung von Einkünften und damit zu einer höheren Steuerprogression, wenn z. B. im Rahmen einer Abfindung drei Jahresgehälter auf einen Schlag gezahlt werden.

Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers

Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers

Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in einem aktuellen Schreiben zur Steuer-pflicht von Beiträgen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers Stellung. Danach stellen solche Beiträge keinen Sachbezug dar – mit der Folge, dass die monatliche Sachbezugsgrenze in Höhe von € 44,00 nicht anwendbar ist.

Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zwei erfreuliche Urteile in Sachen Betriebsfeiern gefällt: Hierin stellen die Richter klar, dass zum einen im Rahmen der Freigrenze von € 110,00 pro Arbeitnehmer solche Kosten nicht zu berücksichtigen sind, die den Arbeitnehmer nicht bereichern. Zum anderen bleiben auch diejenigen Kosten außer Ansatz, die auf teilnehmende Familienangehörige entfallen.

Reisekosten 2014

Reisekosten 2014

Das steuerliche Reisekostenrecht hat sich mit Beginn des Jahres 2014 geändert. So werden beispielsweise die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland neu gestaffelt: Statt bisher drei gibt es nun nur noch zwei betragsmäßige Pauschalen und zwar:

Fahrtenbuch als PDF-Datei

Fahrtenbuch als PDF-Datei

Es ist nicht ausreichend, das Fahrtenbuch als nicht mehr auswertbare PDF-Datei aufzubewahren, denn in einem elektronischen Fahrtenbuch liegen alle notwendigen Strukturinformationen für eine Auswertbarkeit vor.

Aufbewahrungsfrist für ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch

Aufbewahrungsfrist für ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch

Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können gemäß § 146 Abs. 5 AO auch auf Datenträgern geführt werden und sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar vorzuhalten und müssen auch jederzeit unverzüglich lesbar gemacht werden können. Egal ob das Fahrtenbuch elektronisch oder handschriftlich geführt ist, die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!