Einteilung der Steuerklassen
Donnerstag, 17 September 2015. Veröffentlicht in Steuerstrafrecht
Bei der Einteilung der Steuerklassen ist zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 7. Mai 2013 die bis dato bestehende Ungleichbehandlung zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt hat, da diese gemäß der Argumentation des Gerichts einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz darstellte. Damit finden die Regelungen des Einkommensteuergesetzes bezüglich Ehen und Ehegatten auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz Anwendung. Die folgende Einteilung in Steuerklassen gilt somit analog auch für die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.