Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in einem aktuellen Schreiben zur Steuer-pflicht von Beiträgen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers Stellung. Danach stellen solche Beiträge keinen Sachbezug dar – mit der Folge, dass die monatliche Sachbezugsgrenze in Höhe von € 44,00 nicht anwendbar ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zwei erfreuliche Urteile in Sachen Betriebsfeiern gefällt: Hierin stellen die Richter klar, dass zum einen im Rahmen der Freigrenze von € 110,00 pro Arbeitnehmer solche Kosten nicht zu berücksichtigen sind, die den Arbeitnehmer nicht bereichern. Zum anderen bleiben auch diejenigen Kosten außer Ansatz, die auf teilnehmende Familienangehörige entfallen.
Das steuerliche Reisekostenrecht hat sich mit Beginn des Jahres 2014 geändert. So werden beispielsweise die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland neu gestaffelt: Statt bisher drei gibt es nun nur noch zwei betragsmäßige Pauschalen und zwar:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich aktuell zur umsatzsteuerlichen Behand-lung von Gutschriften geäußert.
Hintergrund: In der Praxis gibt es zwei Arten von Gutschriften:
Ein Arbeitsvertrag eines Unternehmers mit einem nahen Verwandten wird steuerlich auch dann anerkannt, wenn der Angehörige mehr leistet, als er dem Vertrag zufolge verpflichtet ist.
Ein Arbeitsvertrag eines Unternehmers mit einem nahen Verwandten wird steuerlich auch dann anerkannt, wenn der Angehörige mehr leistet, als er dem Vertrag zufolge verpflichtet ist.
Es ist nicht ausreichend, das Fahrtenbuch als nicht mehr auswertbare PDF-Datei aufzubewahren, denn in einem elektronischen Fahrtenbuch liegen alle notwendigen Strukturinformationen für eine Auswertbarkeit vor.
Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können gemäß § 146 Abs. 5 AO auch auf Datenträgern geführt werden und sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar vorzuhalten und müssen auch jederzeit unverzüglich lesbar gemacht werden können. Egal ob das Fahrtenbuch elektronisch oder handschriftlich geführt ist, die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
Ja, ein Fahrtenbuch darf handschriftlich geführt werden, jedoch muss die Lesbarkeit für Dritte gewährt sein.
Ärzte und weitere Berufsgeheimnisträger wie z. B. Anwälte Für Ärzte gelten (nur) die berufsspezifisch bedingten Erleichterungen, die auch für sogenannte Vielfahrer gelten. Die Angabe des Ortes reicht nur dann aus, wenn sich zweifelsfrei aus der Ortsangabe der aufgesuchte Patient ergibt. Bei einem Arzt, der keine Angabe zu den aufgesuchten Patienten eingetragen hatte, hat das Finanzgericht München entschieden, dass die Ortsangabe als Straßenangabe zu erfolgen hätte, wenn davon ausgegangen werden sollte, dass die Patientenbesuche alle am Ort der Praxis stattgefunden hätten (FG München 13 K 1877/04).
Bei den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch gibt es für Vielfahrer gibt es Erleichterungen.
Zu den Vielfahrern zählen:
Auch wenn es nur einen einzigen Kunden / Geschäftspartner gibt, so kann auch dann nicht auf die Angabe verzichtet werden (FG München, Urteil vom 21.03.2001 – 10 K 1905/00).
Durch eine in diesem Jahr erfolgte Gesetzesänderung wurde der Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer an europarechtliche Vorgaben angepasst. Danach befindet sich nun der Leistungsort an dem Ort, an dem der Empfänger seinen Wohnsitz oder Sitz hat.
Die Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Originalrechnungen gestohlen worden sind und der Unternehmer nicht beweisen kann, dass er jemals im Besitz der Originalrechnungen war. Insbesondere reicht es nicht aus, wenn er Zeugen benennt, die sich an die einzelnen Rechnungen nicht mehr erinnern können.
Erklärt ein Unternehmer den Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung in geringerer Höhe, als er den Gewinn in seiner Gewinnfeststellungserklärung erklärt hat, begeht er eine leichtfertige Steuerverkürzung, die eine längere Verjährungsfrist auslöst.
Ein Unternehmer kann die Kosten für ein Golfturnier mit anschließendem Abendessen für seine Geschäftspartner nicht absetzen. Denn diese unterliegen dem Betriebsausgabenabzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich in einem aktuellen Schreiben zur Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten eines Dienstwagens, den er auch privat nutzen darf.
Baut ein Einzelunternehmer auf dem Grundstück seiner Frau ein Haus, kann er auf seine Herstellungskosten Abschreibungen vornehmen. Endet die betriebliche Nutzung des Gebäudes, muss er keine stillen Reserven versteuern.
Das sogenannte Ehrenamtsstärkungsgesetz wurde verabschiedet. Damit werden die Übungsleiterpauschale von 2.100 € auf 2.400 € und die Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 € angehoben. Die Frist, in der steuerbegünstigte Vereine ihre Mittel verwenden müssen, wird auf zwei Jahre verlängert (bisher galt eine Frist von einem Jahr ab Zufluss der Einnahmen). Die Neuerungen gelten rückwirkend ab dem 01.01.2013.
Das VG Regensburg hat entschieden, dass die durch einen Oberstudienrat fortgesetzte Hinterziehung von Einkommensteuer mit einem Gesamtvolumen von € 36.000,00 als Dienstvergehen die Kürzung der Dienstbezüge im oberen Bereich gebietet (Urteil vom 26.04.2013, RO 10A DK 12.239).
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