Für Steuerpflichtige, die durch fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärungen dem Fiskus Steuermittel vorenthalten haben, stellt die Selbstanzeige nach §371 Abgabenordnung (AO) einen möglichen Ausweg dar. Straffreiheit bietet der Gesetzgeber denjenigen - und nur denjenigen! - an, die von sich aus reinen Tisch machen und die in der Vergangenheit erfolgten falschen Angaben vollständig und lückenlos berichtigen.
Obwohl viele Zahlungen in unserer heutigen Zeit digital erfolgen, geht es in vielen Bereichen nicht ohne das Bargeschäft. Sinnvollerweise findet dieses über eine Kasse statt und wird in einem Kassenbuch dokumentiert. In diesem finden sich überprüfbar alle Bargeschäfte des Unternehmens. Neben der Pflicht zur Führung eines Kassenbuches, ist auf diese Weise eine Überprüfbarkeit durch das Finanzamt oder zur eigenen Wirtschaftlichkeit durch den Unternehmer gesichert. Die Voraussetzung für ein richtig geführtes Kassenbuch gehen jedoch über den Leitsatz: „Keine Buchung ohne Beleg“ weit hinaus.
Es ist keine Seltenheit, dass Geschäftsführer oder Gesellschafter Geld in die eigene GmbH geben. Auch wenn vertraglich nichts vereinbart wird, stellt dies ein Darlehen dar. Da in den meisten Fällen hierfür keine Zinsen festgelegt werden, handelt es sich um ein unverzinsliches Darlehen. Dass das nicht nur zu zusätzlichen Kosten in der Buchführung führt, sondern eine Steuerfalle birgt, ist vielen nicht bewusst. Selbst einige Steuerberater tappen in die Steuerfalle des unverzinslichen Gesellschafterdarlehens.
Welche Einkommen sind steuerfrei? Erfahren Sie mehr in unseren FAQs!
Wenn in Deutschland Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften ihren Jahresabschluss offenlegen müssen, kommt es oft zu Verspätungen. Wer hier trödelt, kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Das muss nicht sein.
Mit dem Internet und der Digitalisierung haben sich viele Arbeitsabläufe in Unternehmen verändert. Auch die Buchführung unterliegt dem Wandel der Zeit. Absprachen mit dem Steuerberater zur Übermittlung von Pendelordnern und lästiges Suche nach Belegen werden bald der Vergangenheit angehören. Die digitale Buchführung macht es möglich.
Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen, wenn sie neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstich-tagen regelmäßig gezahlt werden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Übergang der Umsatzsteuerschuld („Reverse-Charge-Verfahren“) bei Bauleistungen geäußert.
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt ab dem Jahr 2012 nicht etwa deshalb, weil das Kind verheiratet ist.
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nach dem Abitur sind nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzieh-bar. Hieran ändert auch die zwischenzeitlich ergangene anderweitige Recht-sprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2011 nichts.
Gibt ein Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung ab, in der er seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwirft, kann dies als Option zur Regelbesteuerung zu verstehen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Kleinunternehmer zu Unrecht davon ausging, die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten zu haben.
In drei Grundsatzurteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Pauschalierung der Einkommensteuer für Zuwendungen und Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer nur dann in Betracht kommt, wenn die Geschenke beim Empfänger (Geschäftsfreund / Arbeitnehmer) zu einkommensteuerbaren und grund-sätzlich auch einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen.
Der Preis für ein Frühstück im Hotel unterliegt dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Der ermäßigte Steuersatz (7 %) gilt nur für die Übernachtung selbst – und zwar auch dann, wenn ein Pauschalpreis für Übernachtung und Frühstück vereinbart wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich klargestellt. Begründung: Das Frühstück gehört nicht unmittelbar zur Vermietung. Mit Einführung des sogenannten Hotelsteuer-Privilegs wollte der Gesetzgeber nur die kurzfristige Vermietung (d. h. die Übernachtung selbst) begünstigen, nicht aber die sonstigen Hotelleistungen wie z. B. Bezahlfernsehen, Sauna, Schwimmbad, Verpflegung und die Vermietung von Tagungsräumen.
Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt.
Nach dem Gesetz ist die Schenkung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses / einer Eigentumswohnung zwischen Eheleuten schenkungsteuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt allerdings nicht für die Schenkung einer Ferien- oder Zweitwohnung, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich klargestellt hat.
Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen wird keine Steuerermäßigung gewährt, wenn er den Handwerker bar bezahlt. Dies gilt auch bei Barzahlung an einen öffentlich bestellten Handwerker.
Das BMF hat sich zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen geäußert.
Hintergrund: Für Entlassungsentschädigungen gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Entlastung in Gestalt einer Tarifbegünstigung. Der Grund: Entschädigungen führen i. d. R. zu einer Zusammenballung von Einkünften und damit zu einer höheren Steuerprogression, wenn z. B. im Rahmen einer Abfindung drei Jahresgehälter auf einen Schlag gezahlt werden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in einem aktuellen Schreiben zur Steuer-pflicht von Beiträgen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers Stellung. Danach stellen solche Beiträge keinen Sachbezug dar – mit der Folge, dass die monatliche Sachbezugsgrenze in Höhe von € 44,00 nicht anwendbar ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zwei erfreuliche Urteile in Sachen Betriebsfeiern gefällt: Hierin stellen die Richter klar, dass zum einen im Rahmen der Freigrenze von € 110,00 pro Arbeitnehmer solche Kosten nicht zu berücksichtigen sind, die den Arbeitnehmer nicht bereichern. Zum anderen bleiben auch diejenigen Kosten außer Ansatz, die auf teilnehmende Familienangehörige entfallen.
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