Es gibt viele gute Gründe für den Verkauf von Immobilien unter Ehegatten. Neben einer möglichen Haftungsbeschränkung des Familienvermögens sind auch erhebliche steuerliche Vorteile möglich.
Für Steuerpflichtige, die durch fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärungen dem Fiskus Steuermittel vorenthalten haben, stellt die Selbstanzeige nach §371 Abgabenordnung (AO) einen möglichen Ausweg dar. Straffreiheit bietet der Gesetzgeber denjenigen - und nur denjenigen! - an, die von sich aus reinen Tisch machen und die in der Vergangenheit erfolgten falschen Angaben vollständig und lückenlos berichtigen.
Mit dem Internet und der Digitalisierung haben sich viele Arbeitsabläufe in Unternehmen verändert. Auch die Buchführung unterliegt dem Wandel der Zeit. Absprachen mit dem Steuerberater zur Übermittlung von Pendelordnern und lästiges Suche nach Belegen werden bald der Vergangenheit angehören. Die digitale Buchführung macht es möglich.
Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt.
Nach dem Gesetz ist die Schenkung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses / einer Eigentumswohnung zwischen Eheleuten schenkungsteuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt allerdings nicht für die Schenkung einer Ferien- oder Zweitwohnung, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich klargestellt hat.
Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Kolpingring 18
82041 Oberhaching
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr
Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Telefon: 089/62816960
Copyright © 2023 steuerberater-muenchen.de.
Alle Rechte vorbehalten.
Design und Programmierung webart-IT UG (haftungsbeschränkt)