Die Steuer-Identifikationsnummer wurde im Jahr 2007 eingeführt und damals allen in Deutschland gemeldeten Bürgern schriftlich mitgeteilt. Ist die Nummer nicht mehr auffindbar, gibt es aber Möglichkeiten, sie wieder zu beantragen.
Führen Steuerpflichtige ihr Fahrtenbuch richtig, können sie damit im Vergleich zur 1-Prozent-Regelung Steuern sparen. Doch in der Praxis kommt es häufig dazu, dass das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs und die Daten anzweifelt. Die Folge: Hohe Nachzahlungen, da die 1-Prozent-Regelungen meist zu einer höheren Steuerbelastung führen. Wer jedoch die häufigsten Fehler beim Führen des Fahrtenbuchs vermeidet, geht auf Nummer sicher.
Die digitale Buchhaltung ist in der Lage, die Buchführungsarbeit in modernen Unternehmen zu revolutionieren. Bei dieser Technik werden die anfallenden Belege durch einen Scanner digital erfasst und via Internet an den Steuerberater übermittelt. Dieser nutzt die Belege für die digitale Buchhaltung. Diese Methode spart Zeit und hat ganz nebenbei eine ganze Reihe zusätzlicher Vorteile für die Kunden:
Die Hinterziehung von Steuern durch nicht deklarierte Auslandskonten ist in den meisten Ländern ein großes Thema. Dementsprechend erscheint es nur konsequent, dass sich zahlreiche EU-Länder und Drittstaaten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) darauf verständigt haben, untereinander Daten über Finanzkonten auszutauschen. Für Steuersünder, die Konten im Ausland unterhalten, wird das Eis dadurch zukünftig dünner. Und auf diesem Hintergrund erscheint auch die Selbstanzeige plötzlich wieder als sinnvolle Alternative. Doch kann die Selbstanzeige überhaupt noch strafbefreiend erfolgen, wenn die Datenübermittlung bereits stattgefunden hat?
Seit dem 8. November 2017 sind die neuen Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2018 bekannt gegeben geworden. Die neue Liste gilt ab dem 1. Januar 2018 und bringt insbesondere für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die mit Dienstreisen ins Ausland zu tun haben, zahlreiche Neuerungen mit sich. Viele Punkte der Abrechnung von Reisekosten sind aber gegenüber 2017 auch gleichgeblieben.
Das Jahr 2018 hält für Steuerpflichtige und Unternehmen eine Vielzahl von Neuerungen und Steueränderungen bereit. Doch worauf müssen sie sich in Hinblick auf ihre Steuererklärung einstellen? Die wichtigsten Steueränderungen 2018 gibt es hier im Überblick:
Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist vielen Laien nicht geläufig. Häufig werden beide Begriffe sogar synonym verwendet. Zwischen beiden Steuerarten gibt es jedoch durchaus Unterschiede.
Im Prinzip muss man eine Steuernummer nicht beantragen – das Finanzamt vergibt sie automatisch, sobald der Steuerpflichtige steuerlich erfasst wird. Allerdings kann es erforderlich werden, sich bei der zuständigen Behörde zu melden. Wie die Steuernummer ausgestellt wird, hängt vom Status des Steuerpflichtigen ab.
Möchten Erben die Erbschaftssteuer berechnen, so müssen sie in mehreren Schritten vorgehen. Zunächst werden sie in Abhängigkeit von ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser in eine Steuerklasse eingeteilt und ihnen ein Freibetrag zugewiesen. Anspruchsvoll ist jedoch die Ermittlung der tatsächlichen Höhe des Erbes.
Jedes buchführungspflichtige Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss (Financial Statements) zu erstellen. Dieser gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Unternehmens und ermittelt den erwirtschafteten Gewinn oder Verlust. Woraus der Jahresabschluss besteht, regelt § 242 HGB. Zwingende Bestandteile sind die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. In Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB zusätzlich ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen.
Wer in Deutschland etwas erbt, muss sich darauf einstellen, dass der Fiskus wie auch bei einer Schenkung seinen Teil vom Kuchen abhaben will. Doch wie hoch ist die Erbschaftssteuer eigentlich für Ehegatten, Kinder oder Eltern? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Höhe der Erbschaftssteuer einerseits vom Wert der Erbschaft abhängt, andererseits aber auch vom Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse des Erben.
Wenn die wirtschaftliche Pleite droht, kommen Arbeitgeber zur Rettung ihres Betriebs oft nicht mehr um einen Stellenabbau oder eine betriebsbedingte Kündigung herum. Um lange Kündigungsschutzprozesse und die dadurch entstehenden Kosten zu vermeiden, entscheiden sie sich deshalb häufig dafür, den Arbeitnehmern eine Abfindung anzubieten. Was viele jedoch nicht wissen: Die hohe Einmalzahlung zieht eine enorme steuerliche Belastung nach sich.
Eine Schenkung ist eine gute Möglichkeit, um schon zu Lebzeiten bares Geld oder Immobilien auf die Erben zu übertragen, ohne dem Fiskus zu viel abgeben zu müssen. Doch nur wenn bei der Schenkung richtig vorgegangen wird, verlangt das Finanzamt nicht seinen Anteil am Kuchen. Die folgenden Tipps zeigen, wie Schenken rechtssicher und mit minimaler Belastung durch Steuern funktioniert.
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf eine Erbschaft, die man zu Lebzeiten erhält. Sie spielt bei kleinen Geschenken im Alltag keine Rolle, sondern kommt erst bei großen Schenkungen zum Tragen. Damit die steuerliche Belastung nicht zu groß wird, hat der Gesetzgeber einen Schenkungssteuer-Freibetrag eingerichtet. Dieser entlastet den Beschenkten in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad finanziell.
Einige der seit Jahresbeginn 2017 in Kraft getretenen Neuerungen im Steuerrecht wirken sich ausgesprochen positiv auf Steuerpflichtige aus, da sie eine erhebliche Entlastung mit sich bringen. In diesem Zusammenhang sind in erster Linie die seit dem 1. Januar 2017 geltenden, erhöhten Steuerfreibeträge zu erwähnen. Dieser Beitrag stellt die Neuerungen bezüglich der ab 2017 geltenden steuerlichen Freibeträge dar. Auf diese Weise soll allen Steuerzahlern eine Orientierungshilfe gegeben werden, wo und wie durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen Einsparungen erzielt werden können.
Ein insbesondere für vermögende Einzelpersonen relevanter Teilbereich des Steuerrechts sind die Regelungen im Hinblick auf die Veräußerung von eigengenutzten Immobilien. Interessant ist dies insbesondere deshalb, weil die Veräußerung privater Immobilien in Deutschland grundsätzlich steuerfrei möglich ist und daher diese Einkunftsart gegenüber anderen steuerrechtlich privilegiert wird. Da jedoch unterschiedliche Regelungen für jeweils verschiedene Rahmenbedingungen Anwendung finden, soll dieser Blick einen Überblick bieten über alles, was es hinsichtlich der Veräußerung eigengenutzter Immobilien zu beachten gilt.
Eine wesentliche Neuerung im Steuerstrafrecht in der ersten Jahreshälfte 2017 war die Ausarbeitung einer Rechtsverordnung, in welcher technische Detailregelungen festgelegt wurden, die eine Manipulation an elektronischen Kassensystemen zum Zweck der Verminderung der Steuerlast verhindern sollen. An Hand dieses Beitrags soll gezeigt werden, welche möglichen Inhalte diese derzeit diskutierte so genannte Kassensicherungsverordnung aufweisen könnte und was Steuerpflichtige im Hinblick auf ihre elektronischen Kassensysteme in Zukunft beachten müssen.
In einem wichtigen Teilbereich des Steuerstrafrechts konkretisierten sich Ende 2016 sowie in den ersten Monaten des Jahres 2017 Überlegungen seitens des Gesetzgebers in Hinblick auf eine mögliche Anzeigepflicht für Steuerberater im Falle von kreativen Steuergestaltungsmodellen. Da diese Thematik erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Beratern und ihren Mandanten mit sich bringt, soll dieser Blog einen Überblick über den aktuellen Stand der politischen und gesellschaftlichen Diskussion über die Anzeigepflicht bei Steuersparmodellen bieten und so den betroffenen Steuerpflichtigen frühzeitig eine Orientierungshilfe für die möglichen zukünftigen Entwicklungen bieten.
Eine für Unternehmensmandanten aus der Gastronomie und dem Lebensmitteleinzelhandel relevante Neuerung des Steuerrechts ergab sich in den ersten Januartagen 2017 durch neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, auch Sachentnahmen für den Eigenverbrauch genannt. An Hand dieses Beitrags soll überblicksartig dargestellt werden, was unter einer unentgeltlichen Wertabgabe zu verstehen ist, wie diese steuerrechtlich anzusetzen ist und welche neuen Pauschbeträge Unternehmen aus Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel im Jahr 2017 beachten müssen.
Die Abschaffung der Kapitalertragssteuer, landläufig auch Abgeltungssteuer genannt, ist seit einiger Zeit Gegenstand einer mitunter kontrovers geführten politischen Debatte. Anhand dieses Beitrags sollen der aktuelle Sachstand der öffentlichen Debatte zusammengefasst und ein Überblick vermittelt werden, auf welche Entwicklungen sich die hiervon betroffenen Steuerpflichtigen unter Umständen gefasst machen müssen.
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