Blog und Steuernews der Steuerkanzlei Ratzke Hill

22. September 2018

Alice Schwarzer, Uli Hoeneß, Boris Becker haben es vorgemacht – einige hunderttausend Euro hinterzogene Steuern ziehen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich. Doch wer sich jetzt in Sicherheit wiegt, weil die eigene Steuerhinterziehung in einem kleineren Rahmen abläuft, der irrt: Steuersünder sind bereits ab dem ersten Euro schuldig, denn hierfür gibt es keine Bagatellgrenze. Auch kleine Vergehen sind keine Kavaliersdelikte – viele Steuerpflichtige hinterziehen sogar Steuern, ohne sich dessen bewusst zu sein.

22. September 2018

Das Internet macht es jedermann leicht, sich ein kleines (oder auch ein größeres) Nebeneinkommen aufzubauen. Die Briefmarken-Sammlung der Oma bei eBay versteigern oder einen Restposten an Modeschmuck einzeln weiterverkaufen – das Web bietet grenzenlose Möglichkeiten und nahezu für jedes Stück einen Abnehmer. Doch einer sieht dabei ganz genau hin: der Fiskus. Die Grenze zwischen privaten Verkäufen und gewerblichem Handel ist nämlich fließend und wird schneller überschritten, als so mancher Onlinehändler glauben würde – und schon steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Was viele nicht wissen: Die Steuerfahnder recherchieren gezielt nach Schwarzhändlern, die im Internet erfolgreich, aber ohne Gewerbeschein, Waren verkaufen.

14. September 2018

Für so manchen Steuersünder ist eine Geldstrafe keine wirkliche Strafe – wo mehr als ausreichend Kapital vorhanden ist, kommt es auf ein bisschen weniger meist nicht an. Der Gesetzgeber hat sich deshalb Gedanken darüber gemacht, wie er die Sanktionsmöglichkeiten der deutschen Gerichte bei Steuerhinterziehungen erweitern kann. Seit dem 23. August 2017 ist es deshalb möglich, dass zur Bestrafung eines Steuersünders ein Fahrverbot verhängt wird.

17. August 2018

Ob nun mit voller Absicht oder unwissentlich – eine Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Eine Selbstanzeige bietet straffällig gewordenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, straffrei aus der Sache herauszugehen. Dies erfordert allerdings eine umfassend und vor allem rechtlich korrekt umgesetzte Selbstanzeige. Dabei sind die folgenden Schritte zu beachten:

31. Juli 2018

Eine Immobilie zu kaufen ist nie eine günstige Angelegenheit. Bei den aktuellen Preisen für ein Haus oder eine Wohnung ist der Käufer immer froh, wenn er beim Hauskauf Steuern sparen kann. Je nachdem, wie die Immobilie später genutzt werden soll, gibt es verschiedene Tipps, um weniger Steuer zu zahlen.

07. Juli 2018

Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland besitzt eigene Immobilien. Häufig stellt sich deshalb bei Erbfällen die Frage, wie viel Erbschaftssteuer für ein Haus anfällt. Diese lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, denn die Höhe der Steuer hängt sowohl vom Wert der Immobilien als auch vom Verhältnis der Erben zum Erblasser ab.

20. Juni 2018

Ob absichtlich oder versehentlich begangen – eine Steuerhinterziehung kann noch nach mehreren Jahren geahndet werden. Früher oder später gibt es jedoch Erleichterung, denn die gesetzliche Verjährung sorgt dafür, dass Sie vom Finanzamt nicht unbegrenzt für Ihre Fehler in der Steuererklärung belangt werden können. Doch wann beginnt die Verjährung eigentlich und wann endet die Verjährungsfrist?

16. Juni 2018

Hinterlässt der Erblasser seinen Erben eine Immobilie, ist guter Rat teuer. Bei den aktuell hohen Immobilienpreisen sind eine hohe Bewertung und damit eine enorme Belastung durch die Erbschaftssteuer vorprogrammiert. Ist der Erbe weder Ehepartner noch Kind des Erblassers, ändern die Freibeträge an der hohen Steuer auch nur noch wenig. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber für das Erben von Immobilien Mechanismen geschaffen. Sie vermeiden, dass der Erbe das geerbte Haus oder die Wohnung verkaufen muss, um die Erbschaftssteuer abzüglich seiner Freibeträge bezahlen zu können.

11. Juni 2018

Wird ein Unternehmen vererbt, kann die volle Zahlung der anfallenden Erbschaftssteuer gemäß der individuellen Steuerklassen und Freibeträge den Ruin für den Betrieb und in der Folge den Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten. Deshalb hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, wie die Erben von Unternehmen die Erbschaftsteuer senken können, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern.

09. Juni 2018

Aus einer vermeintlichen Kleinigkeit wird schnell eine richtige Steuerhinterziehung mit allen entsprechenden Folgen. Doch wird man für die private Büromaterial-Rechnung, die als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde, gleich vor den Richter gezerrt? Es ist vor allem der Vorsatz, der über die Art und den Umfang der Bestrafung unterscheidet.

19. März 2018

Von jedem Erbe möchte das Finanzamt seinen Anteil abhaben. Die Erben stehen hier regelmäßig vor der Frage, wie hoch die Erbschaftssteuer ausfallen wird. Sie lässt sich beantworten, indem sie einen Blick auf die Freibeträge in ihrer Steuerklasse werfen.

10. März 2018

Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO bezeichnet eine Steuerhinterziehung, die nicht mit Vorsatz begangen wurde, sondern lediglich durch bewusste oder unbewusste Fahrlässigkeit. Der Steuerpflichtige hat beispielsweise unvollständige Angaben gemacht, nicht um sich selbst zu bereichern, sondern zum Beispiel aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. Ob eine leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit) angenommen werden kann oder doch eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vorliegt, muss im Einzelfall abgewogen werden. Welches Maß an Sorgfalt man nämlich von einem Steuerpflichtigen erwarten darf, hängt von seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ab. Auch Faktoren wie ein hohes Alter, eine Behinderung, eine schwere Erkrankung oder eine erfolgte Selbstanzeige können dabei eine Rolle spielen.

26. Februar 2018

Erben die Hinterbliebenen eine Immobilie, hält das Finanzamt sofort die Hand auf. Da ein Haus schnell einen Verkehrswert von mehreren hunderttausend Euro aufweist, wenn nicht sogar im siebenstelligen Bereich, ist die Belastung durch die Erbschaftsteuer enorm. Während nahe Verwandte durch die hohen Freibeträge vielleicht gerade noch Glück haben können, wird es ab der Steuerklasse II in der Erbschaftsteuer haarig. Einige Sonderregelungen können die Steuern auf Immobilien gerade für die engere Familie wie den Ehegatten oder die Kinder erträglicher machen.

16. Februar 2018

Wer eine Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung begangen hat, wird sich früher oder später auch mit dem Strafmaß beschäftigen müssen. Die Strafe für den Täter hängt neben der Höhe der hinterzogenen Steuern von vielen weiteren Faktoren ab. Doch mit welcher Bestrafung müssen Steuersünder nun tatsächlich rechnen?

10. Februar 2018

Ein Buchhalter verbucht Barbelege nicht korrekt, weil er sich die Steuer sparen will – was nach einer Bagatelle aussieht, kann für den Buchhalter schnell gefährlich werden. Leistet er nämlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung, tritt im Ernstfall die volle Haftung mit seinem Privatvermögen ein. Doch wann liegt eigentlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor?

Ein Buchhalter verbucht Barbelege nicht korrekt, weil er sich die Steuer sparen will – was nach einer Bagatelle aussieht, kann für den Buchhalter schnell gefährlich werden. Leistet er nämlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung, tritt im Ernstfall die volle Haftung mit seinem Privatvermögen ein. Doch wann liegt eigentlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor?

Steuerhinterziehung lauert schon im Kleinen

Beispiele von Steuerhinterziehung gibt es im Alltag viele – und dabei muss gar nicht einmal von großen Verfahren ausgegangen werden, bei denen hunderttausende Euro am Finanzamt vorbeigeschleust werden. Auch in diesen Fällen liegt im Prinzip bereits eine Straftat gemäß Steuerstrafrecht vor:

  • Der Handwerker schreibt keine Rechnung und kassiert „schwarz“ ab.
  • Ein Taxifahrer schaltet den Taxameter nicht ein.
  • Für einen Bareinkauf wird kein Beleg gemäß Steuerrecht ausgestellt.
  • Ein Buchhalter nimmt falsche Buchungen vor.
  • Der Steuerberater gibt Tipps, wie man durch illegale Tricks die Steuern mindern kann.
  • Ein Elektriker installiert ein gesamtes Einfamilienhaus und deklariert dies offiziell als Nachbarschaftshilfe, statt eine Rechnung zu schreiben.
  • Ein Geschäftsmann gibt die private Restaurantrechnung eines Freundes als Geschäftsessen aus.

Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach Steuerstrafrecht liegt laut Rechtsprechung des BGH erst ab 50.000 Euro an hinterzogenen Steuern vor. Gerade bei der Steuerhinterziehung in Unternehmen knackt man die Grenze von 50.000 Euro allerdings schneller, als man denken würde. Schätzt der Betriebsprüfer die Steuern mehrerer Jahre auf der Grundlage der vorliegenden Informationen, kommen schnell große Nachzahlungen zustande. Was der Gehilfe oftmals nicht weiß: Kann der Steuerschuldner die hinterzogenen Steuern nicht zurückzahlen, ist er gegenüber dem Finanzamt selbst in der Haftung.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Haftung auch für Mittäter

Hinterzieht ein Unternehmen Umsatzsteuer oder Einkommensteuer, so ist der Mittäter ebenfalls mit haftbar. Dies wurde bereits in einigen bekannten Fällen entschieden, so auch bei diesem Urteil:

Ein Lebensmittellieferant hatte Barbelege teilweise ohne Name und Anschrift des belieferten Gaststättenbesitzers erfasst. Hintergrund war, dass der Warenempfänger die Waren nicht über seine Buchhaltung laufen lassen wollte, um die Waren wiederum schwarz verkaufen zu können. Nach einer Steuerprüfung musste der Gastronom hohe Steuern nachzahlen. Da er die Forderungen nicht bedienen konnte, nahm das Finanzamt den Lieferanten in die Haftung – er musste für die Steuer seines Kunden aufkommen. Der BFH entschied, dass er aufgrund der ohne Anschrift ausgestellten Belege wissen musste, dass hier am Finanzamt vorbeigewirtschaftet werden sollte, und er deshalb wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ebenfalls voll haftbar war (Urteil des BFH vom 21. Januar 2004, Az. XI R 3/03).

Diese Haftung ist auch in der Abgabenordnung festgeschrieben. § 71 AO besagt, dass derjenige für die verkürzten Steuern sowie für die Zinsen haftet, der an einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerhehlerei teilnimmt. Hierfür reicht es aus zu wissen, dass der andere eine Steuerhinterziehung begeht, und die Haupttat fördert, erleichtert oder begünstigt.

Steuerberater und Buchhalter: In vielen Fällen der Beihilfe schuldig

Steuerberater und angestellte Buchhalter gehören zu einer besonders gefährdeten Personengruppe, wenn es um Steuerhinterziehung in Unternehmen geht. Bei einem Steuerberater genügt laut Steuerstrafrecht schon die reine Mitwisserschaft, um sich der Beihilfe schuldig zu machen. Dies gilt regelmäßig dann, wenn bekannt ist, dass die Buchhaltung mit Vorsatz falsch geführt wird, und auf dieser Basis aktuelle Steueranmeldungen durchgeführt werden.

Selbst der angestellte Buchhalter, der für seinen Chef die Umsatzsteuer falsch verbucht, steuerliche Themen wie die Pflichtangaben auf Rechnungen vernachlässigt oder Schwarzzahlungen duldet, macht sich mit strafbar. Ob er tatsächlich für die Steuerhinterziehung haftet, hängt vom Verschuldensgrad ab. Bei Vorsatz ist er sicher in der Haftung. Schwieriger wird es hingegen, wenn er fahrlässig keine Informationen darüber eingeholt hat, obwohl er von der Steuerhinterziehung hätte wissen können.

Auch wer Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat, kann sich durch eine Selbstanzeige die Straffreiheit sichern. Dies ist allerdings ein zweischneidiges Schwert, denn durch die Selbstanzeige wird natürlich auch der Steuerpflichtige „angeschwärzt“, der die Haupttat begangen hat. In solchen Fällen macht es deshalb mitunter Sinn, eine gemeinsame rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um allen Beteiligten die Möglichkeit zur Strafbefreiung zu geben.

06. Februar 2018

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Doch selbst wenn Steuerstraftäter zur Vernunft kommen, sind sie längst nicht automatisch aus dem Schneider: Die Verjährung bei der Einkommensteuer bestimmt darüber, ob sie straf- und steuerrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Wichtig: Für das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Betroffene zwar noch mit einer Nachzahlung der hinterzogenen Steuer rechnen müssen, aber strafrechtlich nicht mehr belangt werden können.

18. Januar 2018

Zu Beginn einer Existenzgründung ist das Budget meistens ohnehin schon knapp. Umso wichtiger ist es deshalb, in dieser entscheidenden Phase sein Geld zusammenzuhalten. Unsere Tipps helfen jedem Unternehmer dabei, in den ersten Jahren Steuern zu sparen.

30. Dezember 2017

Die digitale Buchhaltung ist in der Lage, die Buchführungsarbeit in modernen Unternehmen zu revolutionieren. Bei dieser Technik werden die anfallenden Belege durch einen Scanner digital erfasst und via Internet an den Steuerberater übermittelt. Dieser nutzt die Belege für die digitale Buchhaltung. Diese Methode spart Zeit und hat ganz nebenbei eine ganze Reihe zusätzlicher Vorteile für die Kunden:

20. Dezember 2017

Die Hinterziehung von Steuern durch nicht deklarierte Auslandskonten ist in den meisten Ländern ein großes Thema. Dementsprechend erscheint es nur konsequent, dass sich zahlreiche EU-Länder und Drittstaaten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) darauf verständigt haben, untereinander Daten über Finanzkonten auszutauschen. Für Steuersünder, die Konten im Ausland unterhalten, wird das Eis dadurch zukünftig dünner. Und auf diesem Hintergrund erscheint auch die Selbstanzeige plötzlich wieder als sinnvolle Alternative. Doch kann die Selbstanzeige überhaupt noch strafbefreiend erfolgen, wenn die Datenübermittlung bereits stattgefunden hat?

01. Dezember 2017

Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist vielen Laien nicht geläufig. Häufig werden beide Begriffe sogar synonym verwendet. Zwischen beiden Steuerarten gibt es jedoch durchaus Unterschiede.


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