DATEV hat sich als Standard für digitales Belegbuchen einen Namen gemacht und ist aus der Praxis der modernen Buchführung nicht mehr wegzudenken.
Die Kassensicherungsverordnung wurde per Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 30. Juli 2021 in einigen Punkten geändert. Von diesen Anpassungen sind zum Beispiel Kassen- und Parkscheinautomaten, Taxameter sowie Ladesäulen für Elektro- und Hybridfahrzeuge betroffen. Auch die Mindestangaben für Belege wurden geändert.
Zusätzlich zu den Kosten für die Bestattung fallen auch Aufwendungen für die Pflege der Grabstätte an. Doch wie sind diese Grabpflegekosten rechtlich einzustufen? Laut Urteil des BGH stellen sie keine Nachlassverbindlichkeiten dar, die bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen wären. Auch die testamentarische Auflage eines Verstorbenen an die Erben, für die Grabpflege aufzukommen, kürzt deren Pflichtteilsansprüche nicht.
Für Erben stellt sich im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuerlast die Frage, welche Kosten und Verbindlichkeiten sie steuermindernd absetzen können. Nachlassverwaltungskosten sind laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht abzugsfähig, Nachlassverbindlichkeiten hingegen schon. Der BFH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob die Vorfälligkeitsentschädigung eines vorzeitig abgelösten Darlehens des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit von der Erbschaftsteuer abzuziehen ist (Urteil des BFH vom 2. Dezember 2020, II R17/18).
Das im März beschlossene Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) wurde bereits am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es soll Steuerflucht verhindern und Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die die internationalen Steuerstandards nicht erfüllen, eindämmen. Diese Regelungen zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb richten sich sowohl an natürliche Personen und Körperschaften als auch an Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Es geht darum, mit verschiedenen Abwehrmaßnahmen, Steuerpflichtige davon abzubringen, Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen aufrechtzuerhalten oder aufzubauen.
Mit dem StaRUG, dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz, hat der Gesetzgeber ein verpflichtendes System zur Risikofrüherkennung und zum Krisenmanagement festgeschrieben. Demnach sind Geschäftsführer nach § 1 StaRUG dazu verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem zu schaffen, mit dem sie die Entwicklungen fortlaufend überwachen, die den künftigen Bestand des Unternehmens in Gefahr bringen könnten. Für den Fall, dass sie solche Risiken wahrnehmen, trifft sie eine Informationsverpflichtung gegenüber den Überwachungsorganen. Diese Pflicht für die Geschäftsführer haftungsbeschränkter Unternehmen ist einer bereits seit längerer Zeit bestehenden Verpflichtung zur Schaffung eines Früherkennungssystems für Aktiengesellschaften nachempfunden.
Anfang Juli 2021 haben sich die Finanzminister der G20 (Die 19 wichtigsten Handels- und Industriestaaten und die EU) auf einen global einheitlichen Mindeststeuersatz von 15 Prozent verständigt und gleichzeitig eine fairere Verteilung der Besteuerung vereinbart. Die entsprechende Reform, die auf einem Zwei-Säulen-Konzept der OECD beruht, soll im Jahr 2023 in Kraft treten.
Schwerbehinderte können sich auf Antrag Vergünstigungen bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer gewähren lassen. Die Frage, ob dieses Antragsrecht nach dem Tod eines schwerbehinderten Erblassers auf die Erben übergeht oder als höchstpersönliches Recht nur dem Betroffenen selbst zusteht, haben das Finanzgericht Baden-Württemberg und der Bundesfinanzhof beantwortet.
Ab Jahresbeginn 2022 ist mit Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung zu rechnen. Nach der Zustimmung des Bundesrates vom 25. Juni 2021 ist für das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der Antisteuervermeidungsrichtlinie (ATAD-UmsG) der Weg geebnet. Demnach müssen sich Unternehmen nicht nur bei Wegzügen in einen Drittstaat, sondern auch bei Wegzügen innerhalb der Europäischen Union auf beträchtliche Liquiditätsbelastungen einstellen.
Wenn ein Erbe im Zuge der Nachlassteilung steuerbegünstigtes Vermögen auf einen anderen Erben überträgt, können auch Erbschaftsteuerbegünstigungen übergehen, die für Betriebsvermögen und ein Familienheim vorgesehen sind. Ob hier eine bestimmte Zeitspanne zwischen Erbfall und Begünstigungstransfer einzuhalten ist, war Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Finanzgericht Düsseldorf.
Arbeitgeber müssen laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ihren Mitarbeitern mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Die dazugehörigen Kosten muss der Arbeitgeber tragen. Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie diese und ähnliche Ausgaben steuerlich behandeln und verbuchen sollen.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung legen die Prüfer ihr Augenmerk oftmals verstärkt auf die Kassenführung. Wenn nur geringfügige Kassenführungsmängel auftreten, müssen die Betroffenen keine Hinzuschätzungen befürchten, die über die konkreten Folgen dieser Aufzeichnungsmängel hinausgehen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster. Dieses lehnte die Hinzuschätzung eines Finanzprüfers ab, die die nicht erfassten Rechnungsbeträge überstieg.
Für im Ausland erwirtschaftete Kapitalerträge ist ebendort eine Quellensteuer zu entrichten. Zusätzlich werden auch in Deutschland Steuern fällig. Wenn mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kommt eine teilweise Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Steuer in Betracht. Das Finanzgericht Hessen hat beispielsweise entschieden, dass kanadische Quellensteuern, die auf Kapitalerträge erhoben werden, auf die deutsche Gewerbesteuer anrechenbar sind, wenn dies das dazugehörige Doppelbesteuerungsabkommen zulässt.
Wenn ein Sohn oder eine Tochter das Familienheim von Todes wegen erwirbt, kommt eine Steuerbefreiung von der Erbschaftsteuer nach § 13 Absatz 1 Nummer 4c ErbStG in Betracht. Allerdings muss dieses Kind die geerbte Wohnimmobilie unverzüglich selbst zum Wohnen nutzen. Dass die Steuerbefreiung bei einem verzögerten Bezug des Objekts entfallen kann, zeigt der folgende Fall.
Bevor Unternehmen mit der digitalen Buchhaltung loslegen können, müssen sie einige Schritte setzen, um die Umstellung auf den Weg zu bringen. In diesem schrittweisen Prozess spielen der Steuerberater, geeignetes Fachpersonal, geschulte Mitarbeiter und die richtige Buchhaltungssoftware wichtige Rollen.
Ein Paar konsumiert gemeinsam eine Luxuskreuzfahrt, deren Kosten der Mann für sich und seine Partnerin übernimmt. In diesem Fall können Fragen zu einer Schenkungsteuerpflicht auftreten.
In einem rund 70 Seiten umfassenden Schreiben vom 29. März 2021 hat das Bundesfinanzministerium die Anwendungsvorschriften zur Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen konkretisiert. Dabei geht es um die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung, die durch das Gesetz zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 eingeführt wurden. Als Grundlage dient die EU-Richtlinie 2018/822, wonach die Mitgliedstaaten eine Mitteilungspflicht und einen zwischenstaatlichen Informationsaustausch festlegen müssen.
Welche Kosten dienen der Regelung des Nachlasses und sind damit aus Sicht des Erben abzugsfähig? Die Antwort auf diese Frage ist laut BFH-Rechtsprechung weit auszulegen. Zu den Nachlassregelungskosten gehören die Kosten, die der Feststellung des Nachlassvermögens dienen sowie jene Ausgaben, die anfallen, um den Erben in den Besitz der Nachlassgüter zu bringen.
Auf EU-Ebene gibt es eine sogenannte „Schwarze Liste“ mit Ländern und Gebieten, die sich in puncto Steuern nicht kooperativ verhalten und daher als Steueroasen gelten. Es wurden Maßnahmen erarbeitet, die Steuervermeidung und einen unfairen Steuerwettbewerb abwehren sollen. Mit dem Beschluss des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) setzt Deutschland nunmehr diese EU-Regelungen um, um Steuerflucht gezielt zu bekämpfen.
Ein aktuelles EU-Vorhaben sieht mehr Steuertransparenz durch Offenlegungspflichten für große Konzerne vor. Jahrelang fand der Vorschlag, dass internationale Großkonzerne wichtige Bilanzkennziffern offenlegen müssen, in der EU nicht die erforderliche Mehrheit. Dies scheint sich nunmehr zu ändern, weil einige EU-Mitgliedsländer ihre ursprüngliche Ablehnung bezüglich der Aufweichung des Steuergeheimnisses aufgegeben haben und sich nunmehr für mehr Steuertransparenz einsetzen.
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